Kündigung wegen Patientenfotos bei Facebook unwirksam
Die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf ihrem Facebook-Auftritt ist unverhältnismäßig.
Die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf ihrem Facebook-Auftritt ist unverhältnismäßig.
Auch nur lokale oder regionale Veranstaltungen können in den Bereich der Zeitgeschichte fallen. Oma, Tochter und Enkelin können deswegen nicht zwingend Schadensersatz für ein „Fütterungsbild“ verlangen.
Der Fotograf Jan von Holleben ist schockiert über die derzeitige Werbeaktion von McDonalds Taiwan. Dort finden sich Bilder die seinen eigenen zum Verwechseln ähnlich sehen.
Intime Bilder und entsprechende Videoaufnahmen sind nach Beziehungsende auf Wunsch der abgebildeten Person zu löschen.
Wird eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten gezeigt, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die zu unterlassen ist.
Dass das Veröffentlichen von Fotos zu einer fristlosen Kündigung führen kann, ist bekannt. Im Fall einer Pflegerin, die Fotos von einem Baby auf Facebook postete, war das Gericht jedoch anderer Ansicht.
Nach einem erfolgreichen Modellversuch in Frankfurt am Main, sollen nun auch Polizisten in Wiesbaden und Offenbach zu ihrem eigenen Schutz mit Schulterkameras ausgerüstet werden.
Justizminister Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem bloßstellende Nacktaufnahmen verboten werden sollen. Damit soll ein effektiveres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie ermöglicht werden.
Nach dem OLG Stuttgart überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der trotz Verpixelung erkennbaren Abbildung des Vaters des Schützen von Winnenden und lehnt eine Geldentschädigung ab.
Im US-Bundesstaat Ohio verurteilte ein Gericht die Betreiber der Seite „You got postet“ zu einer Schadensersatzzahlung i.H.v. umgerechnet rund 279.000 Euro wegen Veröffentlichung pornographischer Aufnahmen einer Minderjährigen.