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FotorechtAktionskunst versus Persönlichkeitsrecht [1]
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FotorechtAuch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache [4]
GrundlagenDer Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen [199]
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Wagenknecht
Florian Wagenknecht ist Rechtsanwalt bei TWW.LAW. Als Fachanwalt für Urheber – und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter (TÜV) steht er seinen Mandanten für umfassende Beratungen zur Seite. Eine spezielle Expertise besitzt RA Wagenknecht im Bereich des Fotorechts, sowohl bei der Rechtsdurchsetzung von Lizenzansprüchen wie auch der Abwehr von Abmahnungen.
RA Wagenknecht hat Rechtswissenschaften in Bonn mit dem Schwerpunkt auf “Wirtschaft & Wettbewerb” studiert und sein Referendariat bei dem Oberlandesgericht Köln mit Stationen bei der Deutschen Welle in Bonn und einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Köln absolviert. 2013 schloss er die Zusatzausbildung „Journalismus und Recht“ ab.
Seit 2010 ist RA Wagenknecht Chefredakteur des Online-Magazins „rechtambild.de“ in dem er regelmäßig publiziert. Er ist Mitautor des Buches “Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative” sowie „Datenschutz in der KiTa – Grundlagen und Erläuterungen für den Umgang mit Daten“.
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