Florian Wagenknecht ist Rechtsanwalt bei TWW.LAW. Als Fachanwalt für Urheber – und Medienrecht und Datenschutzbeauftragter (TÜV) steht er seinen Mandanten für umfassende Beratungen zur Seite. Eine spezielle Expertise besitzt RA Wagenknecht im Bereich des Fotorechts, sowohl bei der Rechtsdurchsetzung von Lizenzansprüchen wie auch der Abwehr von Abmahnungen.
RA Wagenknecht hat Rechtswissenschaften in Bonn mit dem Schwerpunkt auf “Wirtschaft & Wettbewerb” studiert und sein Referendariat bei dem Oberlandesgericht Köln mit Stationen bei der Deutschen Welle in Bonn und einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Köln absolviert. 2013 schloss er die Zusatzausbildung „Journalismus und Recht“ ab.
Seit 2010 ist RA Wagenknecht Chefredakteur des Online-Magazins „rechtambild.de“ in dem er regelmäßig publiziert. Er ist Mitautor des Buches “Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative” sowie „Datenschutz in der KiTa – Grundlagen und Erläuterungen für den Umgang mit Daten“.
Kontakt: f.wagenknecht[at]rechtambild.de –
Letzte Beiträge von Florian Wagenknecht
Berliner Projekt zur Gesichtserkennung „verliert“ Fotos
Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Bildnis per E-Mail zu versenden ist unzulässige Verbreitung
§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Auch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
In eigener Sache: DSGVO-Workshop – Datenschutz für Fotografen und Bildnutzer
Schluss mit der Verunsicherung durch die DSGVO: Wie Fotografen und Bildnutzer datenschutzrechtliche Vorgaben in der Praxis beachten und umsetzen können!
Keine Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen im Amateur-Bereich
Der BGH erteilt einer Heranziehung der MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie im Amateur-Bereich eine Absage.
Pächter kann Verwertung von Gebäudefotografien untersagen
Das Hausrecht eines Pächters umfasst auch die Entscheidungsbefugnis über Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung.
BGH: Lichtbildschutz für Fotografien gemeinfreier Werke
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
KUG gegen DS-GVO: Anwendungsvorrang bleibt in der Diskussion
Das KUG ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen DS-GVO weiterhin anwendbar. So liest sich eine Entscheidung des OLG Köln.
Herrn Wagenknecht ist extrem kompetent und ich kann ihn nur weiterempfehlen!