GEMA vs. YouTube 2.0: Der Streit geht vor dem OLG Hamburg weiter

Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 21.05.2012 mitteilt, hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Oberlandesgericht Hamburg Berufung gegen das am 20. April 2012 ergangene Urteil des Langgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Wir berichteten.

Zwar sind die Parteien nach dem Urteil des LG Hamburg für weitere Verhandlungen in dem Streit über die Abgaben für Nutzungen geschützter Werke bei YouTube zusammengekommen. Innerhalb der einmonatigen Frist, in der Berufung eingelegt werden muss, war es jedoch nicht möglich, eine Einigung zu erzielen.

Bereits mit dem Urteil vom 20. April hatte die GEMA eine ihrer Hauptforderungen durchsetzen können. YouTube wurde dazu verpflichtet, mehr gegen Videos, die geschützte Musik enthalten, zu unternehmen. Keine Verpflichtung traf die Betreiber der Videoplattform jedoch dahingehend, jeden einzelnen Clip zu überprüfen. Insofern stellte das Gericht lediglich fest, dass die bisher verwandte Technik „content-ID“, diese Vorgaben nicht ausreichend erfülle.

Mit dem Berufungsverfahren will die GEMA nun erreichen, dass YouTube zu größerer Transparenz verpflichtet wird und die Ergebnisse der Verhandlungen offen gelegt werden. Gesetzlich ist die GEMA sowohl zur Lizenzierung von Musiknutzungen (Kontrahierungszwang), als auch zur Offenlegung der angewandten Tarife verpflichtet.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA sagt dazu:

„Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele.“

Das Verfahren wird sich nun vermutlich noch einige Monate hinziehen, bis es zu einem Urteil des OLG kommt.

(Bild: Google)

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