Bildberichterstattung über Polizist auf rechter Gegendemo
Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
Wird die Abbildung eines anderen ohne dessen Einwilligung zu werblichen Zwecken als Clickbait genutzt, so ist dies im Einzelfall nicht unerheblich zu vergüten.
Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Das OLG Dresden bestätigt eine zugesprochene Geldentschädigung für die ungenehmigte Veröffentlichung von „oben-ohne“-Fotos einer Striptease-Tänzerin.
OLG Frankfurt am Main untersagt die Bildberichterstattung über prominente Turnierteilnehmer, soweit es bei dem Bericht nicht um die Sportveranstaltung geht.
Ein Model-Release-Vertrag berechtigt nicht zur persönlichkeitsverletzenden Bearbeitung und Veröffentlichung der Fotos.
LG Köln: Die Funke-Mediengruppe muss Jogi Löw für insgesamt elf unzulässige Bildberichterstattungen eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 220.000 zahlen.
Veröffentlichung eines Helene Fischer-Fotos mit Berichterstattung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – dennoch keine Geldentschädigung.