Foto von Fototapete ist doch keine Urheberrechtsverletzung
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Wann das Foto einer rechtmäßig gekauften Fototapete zu berechtigten Abmahnungen führen kann, hat nun das Landgericht Köln entschieden.
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.