Aktuelles zum Recht auf Urhebernennung
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Missachtung von Creative Commons Lizenzbedingungen: Das Fehlen eines geforderten Wikimedia-Links führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
Die unlizenzierte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Intranet stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist unzulässig.