Über 500€ Schadensersatz wegen Bilderklau
Das unbefugte Veröffentlichen eines fremden Fotos auf der eigenen Internetseite kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen, wie das Urteil des AG München deutlich macht.
Das unbefugte Veröffentlichen eines fremden Fotos auf der eigenen Internetseite kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen, wie das Urteil des AG München deutlich macht.
Ist die Verwendung von Fotografien in der digitalen Ausgabe einer Tageszeitung im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung branchenüblich, kommt die stillschweigende Einräumung eines Nutzungsrechtes in Betracht.
Das Anfertigen und Verbreiten von Fotos ist zukünftig in weiteren Fällen strafbar. So u.a., wenn die Bilder die „Hilflosigkeit von Personen zur Schau stellen”.
Die Berufungsinstanz nahm in ihrer Entscheidung eine CC-Vertragsverletzung an, verneint jedoch eine kommerzielle Verwendung.
Darf man ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen? Die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an …
Der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Per Gesetz soll bald ein härteres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie möglich sein.
Der Einsatz von Minikameras (sog. Dashcams) im Straßenverkehr wird immer beliebter. Die Verwendung ist in Deutschland aufgrund möglicher Eingriffe in das Persönlichkeits- sowie Datenschutzrecht jedoch höchst bedenklich.
Das OLG Köln räumte mit den Unsicherheiten der Vorinstanz über die Urhebernennung bei Pixelio-Bildern auf.
Auch wenn wir uns in unserem Magazin schwerpunktmäßig den deutschen Regelungen zum Urheber- und Fotorecht widmen, so wollen wir doch einmal auf die Gegebenheiten unserer südlichen Nachbarn eingehen.
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.