
Dennis Tölle ist Partner der Kanzlei Tölle Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und in diesen sowie dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Er begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung von Markenstrategien sowie des rechtskonformen Außenauftritts. Unternehmen und Privatpersonen steht er bei Fragen zum Persönlichkeits- und Äußerungsrecht zur Seite.
Dennis Tölle ist Gründer und Chefredakteur des Magazins rechtambild.de und Mitautor der Bücher „Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative“ (2. Auflage) und „Datenschutz in der KiTa – Grundlagen und Erläuterungen für den Umgang mit Daten“ sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Südwestfalen.
E-Mail: d.toelle@rechtambild.de
Twitter: @dennistoelle
Letzte Beiträge von Dennis Tölle
Haariges Urteil: Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken rechtswidrig
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
Einbettung von Bildern über Instagram verhindern
In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam
Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
Kinderbilder im Netz: Haftung der Eltern?
Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“
Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz
Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
Keine öffentliche Zugänglichmachung durch Deep-Link mit 70 Zeichen
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium “recht viele Personen” nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
Luftbilder von Bauwerken von Panoramafreiheit gedeckt
Die Panoramafreiheit ist richtlinienkonform nach dem Europarecht auszulegen und umfasst auch Luftbilder. Das LG Frankfurt widerspricht damit dem BGH.
Plagiatsvorwurf gegen Aufklärungskampagne „One Girl, One Cup“
The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.