Strafverschärfung für Nacktbilder geplant?

Nach übereinstimmenden Berichten des „Spiegel“, der „Welt“ und des „Tagesspiegel“, will die Bundesregierung die Herstellung und den Handel bisher nicht strafbarer Fotos und Filme von nackten Kindern hart bestrafen.

Referentenentwurf macht Vorschlag zur Umsetzung

Einem Referentenentwurf zufolge, soll zukünftig demjenigen, der „unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt“, Haft von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen. Die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung soll mit einer Höchststrafe von drei Jahren bedroht sein.

Umgesetzt werden soll die gesetzliche Regelung als Erweiterung des bisherigen § 201a StGB. Dessen derzeitiger Wortlaut:

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[…]

Erhöhter Schutz der Intimsphäre

Eine Erweiterung dieser Regeln umfasst dann nicht nur Nacktbilder von Kindern, sondern auch von Erwachsenen und trägt damit einem erhöhten Schutz der Intimsphäre vor einer Darstellung in der Öffentlichkeit Rechnung. Berücksichtigt worden seien bei dem Entwurf z. B. auch betrunkene Personen auf dem Heimweg oder blutende Opfer von Gewalttaten. Darüber hinaus soll die Strafbarkeit des sog. „Posings“, also der Darstellung von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung, klargestellt werden.

(Bild: © rcx – Fotolia.com)

1 Gedanke zu „Strafverschärfung für Nacktbilder geplant?“

  1. Herr Maas soll doch bitte in Deutschland gleich die gesamte Fotografie verbieten und unter Strafe stellen. Was in diesem Staate im Bezug auf die Fotografie abgeht gibt es in keinem anderen Land.
    Haben wir wirklich keine anderen Probleme als den Fotografen das Leben immer schwerer zu machen?

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