USA: $385.000 Schadensersatz wegen Rache-Porno

Die zwei Beklagten waren die Betreiber der Website „You got postet“, welche mittlerweile aus dem Netz genommen wurde. Die Seite diente dazu, dass jedermann intime Fotos von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlichen konnte, um sich auf diesem Weg an ihnen zu rächen.

„Revenge Porn“ zur Demütigung Verflossener

Vorwiegend wurden diese sog. „Revenge Porn“ (deutsch: Rache-Porno) von Ex-Freunden oder Hackern hochgeladen, um so die abgebildeten Personen in der Öffentlichkeit zu demütigen. Eines der dargestellten Opfer, welches zum Zeitpunkt der pornografischen Aufnahmen noch minderjährig war, klagte gegen die Betreiber der Seite vor dem US-Zivilgericht.

Schadensersatzzahlung von 385.000 US-Dollar

Das US-Bundesgericht verurteilte die Beklagten zu einer Schadensersatzzahlung von 385.000 US-Dollar. Für die stattliche Höhe der Summe war wohl vor allem die Tatsache ausschlaggebend, dass die zwei streitgegenständlichen Bilder aufgrund der Minderjährigkeit der Klägerin zum Aufnahmezeitpunkt als Kinderpornografie eingestuft wurden. Ausserdem wurde den Beklagten aufgetragen nie wieder Bilder der Klägerin zu veröffenlichen.

Im letzten Jahr gab es bereits ein Strafverfahren gegen einen der „You got postet“-Betreiber. Das Strafgericht verurteilte den 27-jährigen zu einer Haftstrafe wegen Identitätsdiebstahl, Erpressung und krimineller Vereinigung in 31 Fällen, wie arstechnica.com berichtete.

Entschädigungen in Deutschland auf geringerem Niveau

Auch in Deutschland wäre ein solches Verhalten ohne Frage zivil- und strafrechtlich zu ahnden. Ob ein deutsches Gericht jedoch ebenfalls zu einer solch hohen Schadensersatzzahlung verurteilen würde, ist eher fraglich. Zu der bislang höchsten Schadensersatzzahlung verurteilte das OLG Hamburg im Jahre 2009 (Urteil v. 30.07.2009, Az.: 7 U 4/08). Ein Verlag musste 400.000 € wegen insgesamt 86 persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge inkl. erfolgter Fotomontagen an Prinzessin Madeleine von Schweden zahlen. Grundsätzlich sind deutsche Gerichte beim Zuspruch solch hoher Zahlungen jedoch eher zurückhaltend.

Zu den rechtlichen Problematik bei der Ablichtung minderjähriger Personen siehe auch: Und sie war doch erst 17…

(Bild: © max_776 – Fotolia.com)

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