An dieser Stelle haben wir für Sie alle bisher erschienenen Artikel gesammelt, die sich mit grundlegenden urheber- und fotorechtlichen Fragen beschäftigen.
Nutzungsrechte und eine angemessene Vergütung
Jeder möchte für seine Arbeit angemessen entlohnt werden. Dass dies bei Urhebern auch so sein muss, steht sogar im Gesetz. Aber was heißt „angemessen“ in der Praxis?
Die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Urheberrecht
Wer schon einmal eine Abmahnung bekommen hat, egal ob wegen der unzulässigen Nutzung einer Internet-Tauschbörse oder der nicht lizensierten Verwendung eines Bildes, wird in aller Regel zur Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung ist Folge des Unterlassungsanspruchs des Rechteinhabers, der seine Rechte geltend macht. Eine solche Erklärung ist, salopp gesagt, dass Versprechen, eine erneute unzulässige Nutzung in Zukunft zu Unterlassen.
Fotografieren verboten!
Wer kennt es nicht, das „Fotografieren verboten“-Schild, dass einem regelmäßig die Freude jeder Fototour vermiest. Die bisherigen Artikel haben sich schwerpunktmäßig mit Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der Bilder beschäftigt. Allerdings können auch schon bei der Aufnahme eines Bildes oder dem Versuch desselben Rechtsverstöße drohen.
Dies ist zunächst einmal der Fall, wie bereits im Artikel „Recht am eigenen Bild“ näher erläutert, wenn es um das Fotografieren von Personen geht, dessen Einwilligungen nicht vorliegen.
Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Wird es missachtet, können teure Schadensersatzforderungen drohen.
Bin ich Urheber meines Bildes?
Häufig wird gesagt, der Fotograf sei Urheber seiner Bilder. Der Artikel zeigt auf, wie eine Urheberschaft erlangt wird und ob sie bei allen Fotos vorliegt.
Der Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen
Screenshots und Bildschirminhalte können rechtlich geschützt sein. Eine Verbreitung kann daher unzulässig sein.
Nutzung von Creative Commons in der Fotografie
Was sind Creative Commons-Lizenzen?
Creative Commons-Lizenzen (CCL) sind vorgefertigte Lizenzverträge, die nach Gutdünken des Urhebers bei der Verbreitung kreativer Inhalte zur Anwendung kommen. Er entscheidet für jedes einzelne Werk oder mehrere gleichzeitig, welche Rechte er dem User zubilligen möchte und welche nicht. Anders als klassische Lizenzverträge werden CCL nicht für jeden Einzelfall neu aufgesetzt, sondern liegen in (derzeit) sechs Anwendungsvarianten bereits vor. Folgende Lizenzen sind derzeit aktuell:
Postmortaler Persönlichkeitsschutz im Bildnisrecht
Die Regelungen der §§ 22 ff. KUG schützen die abgelichteten Personen vor der Verwendung ihrer Ablichtungen ohne ihre Zustimmung. Dieses Recht am eigenen Bild hat jedoch nicht nur zu Lebzeiten…
Die freie (Bild)Benutzung und die Grenze zur Bearbeitung – Update
Der Unterschied zwischen den juristischen Begriffen „freie Benutzung“ und „unfreie Bearbeitung“ ist entscheidend, aber nicht leicht verständlich. Wir bringen Licht ins Dunkle.
Beweis und Vermutung der Urheberschaft an Bildern
Ein großer Streitpunkt der Fotorechtspraxis ist der der Urheberschaft eines Werkes – hier konkret: des Fotos. Egal ob die Urheberschaft nun bestritten oder für sich beansprucht wird, im Streitfall muss…
1 Gedanke zu „Fotorecht Basics“
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