Hessische Polizei erweitert Einsatzgebiet der Body-Cams

Die Polizei muss sich zunehmend mit Angriffen gegen Ihre Beamte auseinandersetzen. Um die Anzahl der Übergriffe zu senken, wurden im hessischen Frankfurt a. M. bereits im Mai 2013 erste Streifenpolizisten mit sog. Body-Cam-Westen ausgerüstet. Diese tragen eine kleine Kamera auf der Schulter und sind mit dem Wort „Videoüberwachung“ gekennzeichnet.

Wann eine Aufzeichnung stattfindet, entscheidet der tragende Beamte vor Ort. Aufgezeichnet wird nur das Bild, nicht jedoch der Ton einer Situation. Nach Dienstende müssen die Aufnahmen gelöscht werden, soweit sie nicht für die Strafverfolgung oder die Eigensicherung ausgewertet werden müssen. Über die Frage der Löschung entscheiden ausschließlich Vorgesetzte der kameraführenden Beamten.

Einsatzgebiet der Body-Cams soll ausgeweitet werden

Nachdem laut hessischem Innenminister Beuth nun während des bisherigen Tests in zwei Stadtteilen Frankfurts a.M. die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte  von 27 auf 20 sank, soll der Probebetrieb auf die Städte Wiesbaden und Offenbach ausgeweitet werden. Dort lag die Anzahl der Strafanzeigen wegen Übergriffen auf Polizeibeamte im vergangenen Jahr mit 258 und 117 ebenfalls sehr hoch. Insgesamt soll es laut Innenministerium im Jahr 2013 1.710 Strafanzeigen wegen solcher Übergriffe gegen hessische Polizeibeamte gegeben haben.

Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen seitens des hessischen Landesamtes für Datenschutz nicht, so eine Sprecherin gegenüber heise online – „Unser Haus war beteiligt an der Entwicklung“. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt den Einsatz solcher Kameras in § 14 Abs. 6:

„(6) Die Polizeibehörden können an öffentlich zugänglichen Orten eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, mittels Bildübertragung offen beobachten und dies aufzeichnen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Dabei können personenbezogene Daten auch über dritte Personen erhoben werden, soweit dies unerlässlich ist, um die Maßnahme nach Satz 1 durchführen zu können. Sind die Daten für Zwecke der Eigensicherung oder der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu löschen.“

Ob ein Einsatz tatsächlich erforderlich ist, muss für jeden Einzelfall separat geprüft werden. In (hessischen) Stadtteilen, in denen es statistisch gesehen häufiger zu Übergriffen auf Polizeibeamte kommt, wird man daher zukünftig wohl vermehrt Polizisten mit solchen Body-Cams antreffen.

Einsatz auch in Bayern?

Neben den hessischen Behörde, hat auch Bayern angekündigt seine Münchener Beamte mit Body-Cams auszurüsten. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Petri hält den flächendeckenden Einsatz solcher Kameras jedoch für verfassungsrechtlich bedenklich und datenschutzrechtlich unzulässig. Es bleibt also abzuwarten, ob der Idee weitere Bundesländer folgen.

Quelle: heise online

(Bild: © panda_71 – Fotolia.com)

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