Aufruf: Für die Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit ist in Gefahr. Viele Fotografen und Verbände laufen Sturm. Auch bei Wikipedia kann jeder seine Stimme für die Panoramafreiheit erheben!
Die Panoramafreiheit ist in Gefahr. Viele Fotografen und Verbände laufen Sturm. Auch bei Wikipedia kann jeder seine Stimme für die Panoramafreiheit erheben!
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Vollmachtserklärung des Mandanten Wirksamkeitsvoraussetzung der Unterlassungserklärung durch den Rechtsanwalt ist.
Urheber geschützter Werke haben einen Anspruch auf Nachvergütung. Dieser setzt ein ein Missverhältnis zwischen Honorar und wirtschaftlichem Erfolg voraus.
Bei der Nutzung fremder Bilder gelten strenge Sorgfaltsanforderungen. Wer solche Bilder auf seiner Website benutzt, muss die Rechtekette bis zum Urheber selbst überprüfen um sich zu vergewissern, dass die Nutzung berechtigt ist.
Die Folgerechtsvergütung ist anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks an den Urheber abzuführen. Sie kann sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber endgültig getragen werden.
Nach langem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Copydan Båndkopi und dem Hersteller Nokia hat der EuGH entschieden, dass der Kauf eines Smartphones mit Speicherkarten eine Privatkopievergütung auslöst. Das Geld kommt über Verwertungsgesellschaften den Urhebern zu Gute.
Ein zugesprochener Schadensersatz blieb weit hinter den Vorstellungen des Klägers zurück. Zwar wurde unter anderem nach einer Honorarübersicht der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing („MFM-Liste“) berechnet. Am Ende stellt sich aber die Frage, ob das gefundene Ergebnis als gerecht empfunden werden kann.
Ein langer Rechtsstreit geht zu Ende. Mehrere Jahre stritten der Fotograf Herr Z. und eine Zeitung aus Dresden vor dem Amtsgericht Leipzig. Am 20.01.2015 erhielt Herr Z. in der Sache wohl das letzte Mal Post vom Gericht – zumindest in dieser Sache.
Andurus Nomm, Mitarbeiter des Unternehmens „Megaupload“, wurde nach einem Geständnis zu einem Jahr Haft in den USA verurteilt. Er habe Urheberrechtsverletzungen begangen, indem er unter anderem selbst Material von Megaupload heruntergeladen hat.
Der Theaterregisseur Castorf sorgt mit seiner freien „Baal“-Inszenierung am Münchner Residenztheater für Aufsehen. Der Suhrkamp-Verlag sieht in dieser Inszenierung eine Urheberrechtsverletzung und geht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die weitere Aufführung des Stücks vor.