Jennifer Eggenkämper
Jennifer Eggenkämper ist Rechtsanwältin und hat Rechtswissenschaften in Trier, Bonn und Köln mit dem Schwerpunkt Medien- und Kommunikationsrecht studiert. Sie arbeitet derzeit als Rechtsanwältin in einer Kölner Wirtschaftskanzlei.
Beiträge von Jennifer Eggenkämper
CC-Lizenzen
Das OLG Köln urteilt, kostenlos unter Creative-Commons-Lizenz angebotene Bilder können wirtschaftlich wertlos sein, so dass ein Schadenersatz entfällt.
Unterlassung
Das Hochladen von Bildern in eine eigene Internet-Cloud stellt keine öffentliche Zurschaustellung im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes dar.
Fotorecht
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Persönlichkeitsrecht
Kameradrohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, die Nutzung kann aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Medien- und Presserecht
Der Springer-Konzern muss Jörg Kachelmann wegen rechtswidriger Berichterstattung eine Rekordsumme i.H.v. 635.000 Euro zahlen.
Intime Bilder
Sexting ist ein (trauriger) Trend. Für die Betroffenen peinlich und für die Täter kann es ziemlich teuer werden: 1.000 € Schmerzensgeld + Anwaltskosten.
Rechtekette
Bei der Nutzung fremder Bilder gelten strenge Sorgfaltsanforderungen. Wer solche Bilder auf seiner Website benutzt, muss die Rechtekette bis zum Urheber selbst überprüfen um sich zu vergewissern, dass die Nutzung berechtigt ist.
Livechat
Nur wenige wissen: Bei der Nutzung des vor allem bei Jugendlichen beliebten Livestreamportals „Younow“ können zahlreiche Rechte anderer verletzt werden.
Fotorecht
Der BGH hat sich zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos einer Hostess geäußert, die im Rahmen einer Promiparty entstanden sind. Streitgegenständlich war ein Foto, auf dem die Hostess einem Partygast im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten anbietet.
Urheberrecht
Der Theaterregisseur Castorf sorgt mit seiner freien „Baal“-Inszenierung am Münchner Residenztheater für Aufsehen. Der Suhrkamp-Verlag sieht in dieser Inszenierung eine Urheberrechtsverletzung und geht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die weitere Aufführung des Stücks vor.