Schadensersatz bei Verletzung von Creative-Common-Lizenzen
Das OLG Köln urteilt, kostenlos unter Creative-Commons-Lizenz angebotene Bilder können wirtschaftlich wertlos sein, so dass ein Schadenersatz entfällt.
Das OLG Köln urteilt, kostenlos unter Creative-Commons-Lizenz angebotene Bilder können wirtschaftlich wertlos sein, so dass ein Schadenersatz entfällt.
Das Hochladen von Bildern in eine eigene Internet-Cloud stellt keine öffentliche Zurschaustellung im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes dar.
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Kameradrohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, die Nutzung kann aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Springer-Konzern muss Jörg Kachelmann wegen rechtswidriger Berichterstattung eine Rekordsumme i.H.v. 635.000 Euro zahlen.
Sexting ist ein (trauriger) Trend. Für die Betroffenen peinlich und für die Täter kann es ziemlich teuer werden: 1.000 € Schmerzensgeld + Anwaltskosten.
Bei der Nutzung fremder Bilder gelten strenge Sorgfaltsanforderungen. Wer solche Bilder auf seiner Website benutzt, muss die Rechtekette bis zum Urheber selbst überprüfen um sich zu vergewissern, dass die Nutzung berechtigt ist.
Nur wenige wissen: Bei der Nutzung des vor allem bei Jugendlichen beliebten Livestreamportals „Younow“ können zahlreiche Rechte anderer verletzt werden.
Der BGH hat sich zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos einer Hostess geäußert, die im Rahmen einer Promiparty entstanden sind. Streitgegenständlich war ein Foto, auf dem die Hostess einem Partygast im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten anbietet.
Der Theaterregisseur Castorf sorgt mit seiner freien „Baal“-Inszenierung am Münchner Residenztheater für Aufsehen. Der Suhrkamp-Verlag sieht in dieser Inszenierung eine Urheberrechtsverletzung und geht im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die weitere Aufführung des Stücks vor.