G20-Krawalle: „Fahndungsaufrufe“ gefährden Recht am eigenen Bild
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
Zeuge beschreibt Räuber wie den Rapper Bushido und Polizei nutzt ein Foto zur Erstellung eines Phantombildes. Hiergegen wehrt sich der Rapper strafrechtlich.
Der BGH hat am 27. September 2016 (Az.: VI ZR 310/14) entschieden, dass die BILD-Berichterstattung über Klaus Wowereit beim privaten Essen zulässig sei.
Ein Vater hat alleine keinen Unterlassungsanspruch wegen im Internet veröffentlichter Bilder seiner Kinder. Es fehlt bereits an einer Aktiv-Legitimation.
Das OLG FFM stellte fest, dass die Teilnahme an einer Demonstration keine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung von „Einzel“-Fotos begründet.
Belgien: im Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Handel stimmte die Mehrheit einem Gesetzesvorschlag zur Panoramafreiheit zu.
Künstlerin steht kein Abwehranspruch gegen die Zerstörung ihres Kunstwerks zu. Die vollständige Vernichtung ist durch § 14 UrhG nicht geschützt.
Überwachung am Arbeitsplatz: Persönlichkeitsrechtsverletzung kann Entschädigungszahlungen zur Folge haben, wenn der Eingriff schwerwiegend ist.
LG Frankenthal: eine gesamtschuldnerische Unterlassungserklärung reicht nicht, um der höchstpersönlichen Unterlassungsverpflichtung nachzukommen.
Das Überfliegen eines privaten Grundstücks mit seiner Flugdrohne wurde einem Piloten für die Zukunft verboten – egal, ob mit oder ohne Kamera.