Suhrkamp-Verlag will „Baal“- Inszenierung verbieten – Update

Zurzeit wird eine aktuelle Inszenierung des Dramas „Baal“ von Berthold Brecht am Münchner Residenztheater aufgeführt. Der Regisseur Castorf, der für seine provokanten Bearbeitungen bekannt ist, inszeniert die Handlung von „Baal“ im Kontext des Vietnam-Kriegs, fügt Texte anderer Autoren hinzu und ändert die Chronologie des Stücks. Dieser freie Umgang mit der Vorlage geht den Brecht-Erben und dem Suhrkamp-Verlag zu weit. Sie möchten die weitere Aufführung verbieten lassen und haben beim Landgericht München I einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.

Nicht-autorisierte Bearbeitung des Stücks

Nach Ansicht des Suhrkamp-Verlags stelle die streitgegenständliche Inszenierung eine „nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Berthold Brecht“ dar. Es würden innerhalb der Produktion umfänglich Fremdtexte verwendet, außerdem werde die Werkeinheit aufgelöst. Dies sei durch den geschlossenen Aufführungsvertrag nicht gedeckt. Darüber hinaus habe er die endgültige Spielfassung nicht trotz mehrfacher Aufforderung nicht zur Durchsicht erhalten.

Suhrkamp-Verlag hätte mit solch einer Bearbeitung rechnen müssen

Der Theaterintendant Martin Kusej war durch das Vorgehen des Suhrkamp-Verlages „außerordentlich irritiert“. Castorf habe mit seiner „Baal“-Inszenierung einen „ästhetisch herausfordernden und inhaltlich bezwingenden Theaterabend geschaffen“. Der Verlag hätte nach seiner Ansicht mit solch einer Inszenierung rechnen müssen, da ihm die Arbeitsweise und Ästhetik Castorfs bekannt seien. Darüber hinaus habe man dem Verlag – entgegen dessen Behauptung – bereits weit vor Probenbeginn die literarische und szenische Erarbeitung der Inszenierung kenntlich gemacht.

Das Residenztheater steht weiter hinter der Inszenierung und will die Aufführung keinesfalls stoppen.

„Entstellung“ des Werkes ist unzulässig

Wie das Landgericht über den Antrag entscheiden wird, bliebt abzuwarten. Mit einer Entscheidung ist innerhalb der nächsten Tage zu rechnen. Maßgeblich wird wohl nicht zuletzt sein, was genau in dem zugrundeliegenden Aufführungsvertrag vereinbart wurde.

Was dem Theater bzw. dem Regisseur im Sinne der von Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Kunstfreiheit erlaubt ist, ist nicht zwingend mit dem Urheberrecht vereinbar. Gemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, wenn sie geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Danach sind Änderungen an einer urheberrechtlich geschützten Vorlage nur in einem relativ geringen Rahmen zulässig. Trotzdem nehmen Rechteinhaber in der Regel – vor allem wohl aus finanziellen Gründen – abweichende Gestaltungen durch die Regisseure hin, so dass es nicht ständig zum Rechtsstreit über freie Inszenierungen kommt.

Es ist jedoch auch keine absolute Ausnahme, dass Erben berühmter Autoren sich gegen Interpretationen von Vorlagen wenden. Auch für Castorf ist das nicht der erste Rechtsstreit dieser Art: so musste der Titel seiner Inszenierung von Tennessee Williams „Endstation Sehnsucht“ nach einer Klage von Williams Erben in „Endstation Amerika“ umbenannt werden.

Update, 23.02.2015: Einigung durch Vergleich

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sowie ZEIT online haben sich der Suhrkamp Verlag und das Residenztheater in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 18.02.2015 auf einen Vergleich geeinigt. Auf den zunächst gemachten Vorschlag, das Stück nur noch zu den bereits angesetzten Terminen im Februar und März stattfinden zu lassen, dabei den den Titel zu ändern und vor jeder Aufführung darauf hinzuweisen, dass der Text nicht Brechts Originaltext entspricht, wollte der Verlag sich nicht einlassen. Schließlich einigte man sich darauf, dass nur noch zwei Aufführungen stattfinden dürfen: eine am 28. Februar im Residenztheater und eine beim Theatertreffen im Mai in Berlin, zu dem die umstritttene „Baal“-Inszenierung eingeladen wurde.

Quellen:

Bericht des Börsenblatt vom 02.02.2015

Statement von Martin Kušej vom 30.01.2015 (Intendant des Residenztheaters München)

1 Gedanke zu „Suhrkamp-Verlag will „Baal“- Inszenierung verbieten – Update“

  1. Der Verlag ist nicht der Urheber und Urheberrechte sind unveräußerlich. Wenn die schon wirrer Weise so lange nach dem Tod des Urhebers noch Anwendung finden sollten, dann doch ausschließlich im Namen der Nachkommen, oder?
    Ich würde mal pauschal bezweifeln, dass die Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte (das einzige, was der Verlag erworben haben kann) einen Eingriff in die Kunstfreiheit irgendwie begründen dürften.

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