Stadt Mannheim verklagt Wikimedia
Die Stadt Mannheim und die Wikipedia streiten um die Frage, ob ein Museum Urheberrechte an den Fotos historischer Gemälde hat, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.
Die Stadt Mannheim und die Wikipedia streiten um die Frage, ob ein Museum Urheberrechte an den Fotos historischer Gemälde hat, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.
Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung, wenn Pixelio Bilder im erlaubten Rahmen aber ohne Urhebernennung veröffentlicht wurden.
Nach Ansicht des AG Oldenburg ist ein Webdesigner verpflichtet, benutzte Werke auf mögliche Urheberrechtsverstöße hin zu prüfen.
Die Entstellung einer Fotografie kann als freie Benutzung i.S.d. § 24 UrhG zulässig sein, wenn es sich bei dieser um eine Parodie handelt.
Reproduktionsfotografien sind kein Ergebnis persönlicher geistiger Leistung – es besteht kein Lichtbildschutz. Wer trotzdem abmahnt, muss zahlen.
Die Zulässigkeit von „Framing“, hängt nach dem BGH entscheidend davon ab, ob die Inhalte ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers hochgeladen wurden.
Gesetz und Rechtsprechung fordern die Beachtung einiger Regeln bei der Nutzung von fremden Bildern. Wer diese beachtet, kann teure Streitigkeiten verhindern.
Grafisch mit Motiven gestaltete Urnen unterliegen als Werk angewandter Kunst dem Urheberrechtsschutz, wenn die Gestaltungen besondere Eigenart aufweisen.
Speichern eines Bildes auf eigenem Server ist kein Framing. Der Urheber kann sein Bild andernfalls nicht jederzeit der Öffentlichkeit entziehen.
Wird eine Fotografie nach Ablauf der befristeten Lizenz weiterhin zu Werbezwecken genutzt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Abgebildeten.