Der Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 08.05.2012 zufolge, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Presseberichten im Internet die deutsche Gerichte international zuständig sind, sobald sich der Mittelpunkt der betroffenen Person in Deutschland befindet. Auch soll das deutsche Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erfolgsort (der Persönlichkeitsrechtsverletzung) sich in Deutschland befindet.
Kammergericht zur Grenze des Bildnisschutzes
Was bisher vornehmlich für Prominente entschieden wurde, gilt auch bei Privatpersonen. Der Schutz der Privatsphäre endet, wenn diese sich in der Öffentlichkeit preisgeben.