3 Gedanken zu „Fotoupload bei Twitter – Ein kurzer Überblick über fotorechtliche Konsequenzen“

  1. Ich versuche etwas mehr Herrschaft über meine Bilder bei facebook zu behalten, indem ich nur einen Link zu meinem Bild in einem offenen Dropbox-Ordner bei Facebook poste. Das ist nicht ganz so schön, ich kann aber Bilder löschen.
    Die Frage ist nur, erwirbt Facebook auch durch die Linkvorschau bereits ein Recht am Bild?

    Der Sinn von Wasserzeichen, geringeren Auflösungen etc. bleibt davon natürlich unberührt.
     
    Gruß
    Rainer

    Antworten
  2. Hallo Rainer,

    zur Anzeige wird Facebook eine entsprechend verkleinerte Version des verlinkten Bildes bei sich auf dem Server speichern. Man wird wohl annehmen können, dass man das Recht zu einer solchen Nutzung mit der Verlinkung konkludent einräumt.
    Wenn man diesen Vorgang nicht als Upload im Sinne der Nutzungsbedingungen von Facebook versteht, sollten auch keine weiteren Rechte daran eingeräumt werden.
    Zur Vertiefung empfehle ich folgenden Artikel:
    https://www.rechtambild.de/2011/05/facebook-was-passiert-mit-unseren-bildern-–-ein-einblick-in-die-nutzungsbestimmungen/

    Viele Grüße
    Dennis Tölle 

    Antworten

Schreibe einen Kommentar