Der Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 08.05.2012 zufolge, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Presseberichten im Internet die deutsche Gerichte international zuständig sind, sobald sich der Mittelpunkt der betroffenen Person in Deutschland befindet. Auch soll das deutsche Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erfolgsort (der Persönlichkeitsrechtsverletzung) sich in Deutschland befindet.
Mit dieser Entscheidung schloss sich der BGH dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2011 an. Diesem hatte der BGH die Frage nach der Internationalen Zuständigkeit mit Beschluss vom 10. November 2009 vorgelegt.
Anlass der Klage war folgender Sachverhalt:
„Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.“
Nachdem die Klage sowohl beim Landgericht als auch Oberlandesgericht Hamburg Erfolg hatte, legte die Beklage Revision ein. Das oberste deutsche Zivilgericht entschied nun (nach Feststellung der Anwendbarkeit deutschen Rechts und Zuständigkeit deutscher Gerichte) dass das Recht des Beklagten auf freie Meinungsäußerung Vorrang vor dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens genießt. Auch wenn diese Abwägung von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann, entschied das Gericht wie auch in den Parallelverfahren zugunsten des beklagten Medienunternehmens.
Die Entscheidung liegt derzeit noch nicht im Volltext vor.
Guten Tag
Hier in Brasilien habe ich das Problem, das sich Anwohner seit zwei Monaten aufregen weil ich meine Homepage in deutscher Sprache ins Internet stelle. Alles was ich ins Internet stelle benutzen sie um über meine Person herzuziehen. Justiz und Polizei hinzuziehen ist zwecklos. Was heisst, man versucht mich am Internet zu hindern. Mir bleibt nur noch die Wahl anonym ohne Ortangabe im Internet zu schreiben.