„Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ – Fotoveröffentlichung mit diesem Untertitel verletzt Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht München I hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Veröffentlichung des Bildes eines deckschrubbenden Soldatens auf ‚Spiegel online‘ für unzulässig erklärt und ihm einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Zwar lag die Einwilligung des Soldaten zur Veröffentlichung vor, jedoch wird durch die Verwendung des Untertitels „Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt. Es könne der Eindruck erweckt werden, er habe sich persönlich zu den Geschehnissen geäußert. Das Gegenargument des Nachrichtenportals, das Bild sei eindeutig als Symbolfoto ohne konkreten inhaltlichen Zusammenhang zu erkennen, ließ das LG München I nicht gelten.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht einmal mehr, dass bei der Veröffentlichung von Fotos auch die Art und der Kontext der Veröffentlichung berücksichtigt werden müssen. Auch eine zuvor erteilte Einwilligung des Abgebildeten ist kein Freifahrtschein für die Verwendung in persönlichkeitsrechtsverletzender Art und Weise. Dies sollte sich jeder, der solche Bilder veröffentlicht, im Vorhinein klar machen.

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