Der Papst geht gegen „Titanic“ vor – Update

„Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden“: Mit diesem Titel versehen zeigt das Magazin „Titanic“ Papst Benedikt XVI. in weißer Soutane mit einem gelben Fleck an entscheidender Stelle. Das ging dem Papst offenbar zu sehr unter die Gürtellinie und er fühlt sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Bild entstand ursprünglich im Rahmen der Aufklärung der Spitzelaffäre („Vatileaks“). Der Papst feierte und verschüttete im Überschwang ein Glas Limonade über seine Soutane: „Es ist allgemein bekannt, daß der Papst ein großer Freund des Erfrischungsgetränks ‚Fanta‘ ist.“ Der Chefredakteur Leo Fischer erklärt: „Benedikt muß uns mißverstanden haben.“

Die Bonner Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs wurde mit der Durchsetzung der Unterlassung beauftragt. Damit reiht sich der Vatikan in die lange Liste der Prominenten ein, die sich von der „Titanic“ verunglimpft fühlen. Vetter mutmaßt in seinem Blog gar, dass es das Magazin ohne diese regelmäßigen Fehden – die zumeist zugunsten des Magazins ausgehen – gar nicht mehr geben würde.

Die Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen. „Wir haben den Eingang des Faxes zunächst selbst für einen Scherz gehalten“, so Fischer gegenüber DWDL.de.  Eine durch die Kanzlei gesetzte Frist sei aber nun ohnehin hinfällig geworden, so weiter zu lesen. Inzwischen sei angekündigt worden, dass ein Verbotsverfahren für den umstrittenen „Titanic“-Titel beantragt werden soll.

Sollte die Klage Erfolg haben, darf der Titel in jeglicher Form nicht mehr verbreitet werden. Man hoffe nun auf ein persönliches Gespräch mit dem Heiligen Vater, um das Missverständnis auszuräumen, wie auf der Homepage des Magazins zu lesen.

Sollte das Gespräch fruchtlos verlaufen und der Papst tatsächlich klagen, wird das zuständige Gericht sich erneut damit befassen müssen, ob die Titanic Satire macht, die wiederum Kunst sein kann und damit einen theoretischen Freibrief darstellt. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 25.03.1992, 1 BvR 514/90) hatte – damals übrigens auch mit der „Titanic“ als Beteiligte – entschieden:

Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst. Das ihr wesenseigene Merkmal, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann ohne weiteres auch ein Mittel der einfachen Meinungsäußerung oder der durch Massenmedien sein. Allerdings muß auch bei der Anwendung dieser Grundrechte stets der satirische Charakter der einzelnen Meinungskundgabe berücksichtigt werden. Auch Erklärungen, die lediglich unter Art. 5 Abs. 1 GG fallen, darf kein Inhalt unterschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte; das gilt besonders bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung.

Ein Satiremagazin wie TITANIC, das es sich angelegen sein läßt, wirkliche oder vermeintliche Mißstände aufzugreifen und anzuprangern, hierbei häufig das Verhalten bestimmter Personen geißelt und dabei Übertreibungen und Verfremdungen als Stilmittel verwendet, könnte zur Aufgabe seiner Eigenart gezwungen sein, wenn Schmerzensgeldklagen deshalb Erfolg hätten, weil die Fachgerichte die Reichweite der Meinungsfreiheit verkennen.

Es ist übrigens das erste Mal, dass ein Papst zivilrechtlich gegen TITANIC vorgeht.

Update: Die Bonner Kanzlei hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Titanic darf den Papst nicht mehr – wie in der aktuellen Ausgabe geschehen –  auf Titelbild und Rückseite zeigen, wie eine Sprecherin des Landgericht Hamburg sagte.

Update 2 (von Benjamin Theil): 

Grundsatz der Presse- und Äußerungsfreiheit:

Die Presse, gerne auch als 4. Gewalt bezeichnet, genießt ein umfassendes Informations- und Äußerungsrecht. Schon früh wurde erkannt, dass eine funktionierende Presse wichtig für Bestand und Fortentwicklung einer Gesellschaft ist. Die Presse protokolliert nicht nur die politisch-soziale Situation und informiert die Bürger, sondern macht auch auf Missstände aufmerksam.

Karikaturen als Kunst

Artikel 5 Grundgesetz gestattet grundsätzlich auch die Darstellung populistischer und polemischer Bilder oder Karikaturen, die satirisch und kritisch die gesellschaftliche Situtation beleuchten.

In Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz heißt es:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Die Karikatur von Papst Benedikt mit angedeuteten Urin- und Kotflecken mag zwar auf manchen Leser geschmacklos wirken, ist aber vom Schutzbereich des Art.5 Abs. 3 GG als Kunstwerk geschützt. So hat das BverfG (Beschluss v. 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85) entschieden, dass Karikaturen

das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung [sind], in welcher der Beschwerdeführer seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zu unmittelbarer Anschauung bringt. Sie  genügen damit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht als wesentlich für eine künstlerische Betätigung ansieht […] Daß mit ihnen gleichzeitig eine bestimmte Meinung zum  Ausdruck gebracht wird, nimmt ihnen nicht die Eigenschaft als Kunstwerk. Kunst und Meinungsäußerung schließen sich nicht aus […].

Abwägung der kollidierenden Grundrechte.

Die Kunstfreiheit ist zwar laut Gesetzestext ein schrankenloses Grundrecht, kann aber durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden. Dabei kommt im vorliegenden Fall vor allem eine Kollision mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Papstes aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG in Betracht.

Treffen zwei Grundrechte aufeinander, muss eine Abwägung der gegenseitigen Interessen herbeigeführt werden. Als Kriterium für dieses Vorgehen hat das BverfG hinsichtlich der Bewertung von Karikaturen das Erfordernis aufgestellt, Aussagekern und Einkleidung der Darstellung herauszuarbeiten und auf ihren ehrverletzenden Charakter hin zu überprüfen.

Interpretation der Karikatur

Betrachtet man das Bild des Papstes, mit gelben und braunen Flecken an Stellen des Intimbereichs, in Verbindung mit der Schlagzeile „Die undichte Stelle ist gefunden“, so kann vordergründig interpretiert werden, dass der Papst inkontinent sei. Eine derartige Bloßstellung zu einem, Menschen der seinen Körper nicht mehr unter Kontrolle habe, wäre für sich genommen möglicherweise ein Verstoß gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Eine solche Deutungsweise griffe vorliegend aber zu kurz. Es muss nämlich berücksichtigt werden, dass der Papst als höchster weltlicher Repräsentant des Christentums auf Erden eine bestimmte Position ausübt und einen extrem hohen Bekanntheitsgrad aufweist. Die „Flecken“ demütigen und entwürdigen Benedikt XVI. nicht als Menschen, sondern „beflecken“ – im wahrsten Sinne des Wortes – vielmehr das Amt des Papstes das er ausübt.

Berücksichtigt man zudem, dass die katholische Kirche in der jüngeren Vergangenheit sich – vorsichtig formuliert – eher unglücklich hinsichtlich bestimmter Vorgänge in den eigenen Reihen positioniert hat, bekommt die Karikatur sogar Symbolcharakter. Da der Papst der Stellvertreter der katholischen Kirche ist, bedeutet das TITANIC Bild auch eine subtile Anklage und Kritik nicht nur am Amt des Papstes selber, sondern auch an der katholischen Kirche insgesamt als Institution.

Die Darstellung des Papstes auf diese Art und Weise erscheint auch keinesfalls demütigend. Das Bild zeigt Benedikt eher unaufgeregt, so als würde ihm der „Fehler“ nicht auffallen. Seine Haltung ist nach wie vor aufrecht und würdevoll, der „Fauxpas“ eher beiläufig und unbemerkt. Würde es zu einem Hauptverfahren kommen und berücksichtigt man, dass für die spezielle Kunstform der Karikatur Übertreibungen und Ausschweifungen genretypisch und anerkannt sind, wird nach diesseitiger Überzeugung die Argumentation der TITANIC eher Gehör bei den Richtern am LG Hamburg finden. Der Papst müsste demnach weiterhin die Veröffentlichung der entsprechenden TITANIC-Ausgabe dulden.

2 Gedanken zu „Der Papst geht gegen „Titanic“ vor – Update“

  1. Die Titelseite der „Titanic“ wäre beleidigend für einen Normalsterblichen, es handelt sich hier aber um den Pabst. Ich verstehe nicht, dass die Kirche sich hiermit beschäftigt und sich an ein weltliches Gericht wendet. Die katholische Kirche lässt sich so weit provozieren, dass sie mit dieser einstweiligen Verfügung noch Werbung für die „Titanic“ macht. Es war in allen Medien ein Thema.

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