Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit dem Begehren einer Zahnärztin auseinanderzusetzen, die Unterlassungs- und Erstattungsansprüche an Bildern aus Ihrer Dissertation geltend machte (Urteil vom 07.06.2011, Az.: 4 U 208/10).
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit dem Begehren einer Zahnärztin auseinanderzusetzen, die Unterlassungs- und Erstattungsansprüche an Bildern aus Ihrer Dissertation geltend machte (Urteil vom 07.06.2011, Az.: 4 U 208/10).
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27. September 2011 (Az. 17 O 671/10 entschieden, dass es einer Universität (im konkreten Fall der Fernuniversität Hagen) untersagt ist, seinen Studenten mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs zum Download oder mehr als 48 Seiten zum Ausdruck anzubieten. Damit läge u. a. eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG vor, die nicht durch das Unterrichts- und Forschungsprivileg (§ 52a UrhG) gedeckt sei.
In dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Microsoft Corporation (Kläger) und einem Softwarehändler (Beklagter), ist es nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes gekommen (Az.: I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat).
Leitsätze des Gerichts: Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. – Internet-Versteigerung I). Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in … Weiterlesen …
Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor einiger Zeit zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung im Bereich der Bildberichterstattung nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch präventiv für ähnliche und „kerngleiche“ Berichterstattungen (Urteil v. 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08) abzugeben ist.
Das AG Saarlouis (26 C 1042/10) hatte zu entscheiden, in wie weit das unberechtigte Verbreiten von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Grundsätzlich gilt auch bei Bildern in Sachverständigengutachten, dass diese zu schützen sind. Derjenige, der die Veröffentlichung der Bilder im Internet veranlasst, muss sich den daraus ergebenden Konsequenzen stellen. In diesem Fall … Weiterlesen …
Total gaga, titelt die Bild-Zeitung. Da verbietet ein Gericht doch dem kleinen Kevin, mit seiner SpyCam aus dem Micky-Maus-Heft zu spielen. Weil die Nachbarn glaubten, damit überwacht zu werden.
Wir hatten bereits über das Projekt des WDR berichtet. Auf dem Festival Rheinkultur in Bonn wurde ein hochauflösendes „Panoramabild“ erstellt und ins Internet gestellt, damit sich alle Beteiligten im Detail dort wiederfinden können – und auch solche werden fündig, die einfach nur gucken wollen, wer sich aus dem Bekanntenkreis mit wem bei dem Konzert aufgehalten … Weiterlesen …
Ganz im Sinne der Entscheidungen des BGH zu Google-Vorschaubildern und dem LG-Köln zur Nutzung von Fotos durch Personensuchmaschinen hatte auch das LG Hamburg (Urt. v. 14.04.2011, Az. 310 O 201/10) darüber zu entscheiden, ob Bilder durch Personen- (hier: „Yasni“) oder einfachen Suchmaschinen genutzt werden dürfen.