Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Ist aufgrund vergangener Rechtsgutsverletzungen auch mit künftigen zu rechnen, rechtfertigt dies die Unterlassungsverpflichtung der Anfertigung von Bildnissen.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Vollmachtserklärung des Mandanten Wirksamkeitsvoraussetzung der Unterlassungserklärung durch den Rechtsanwalt ist.
RSS-Feed-Betreiber müssen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht dafür Sorge tragen, dass die Inhalte von den Abonnenten nicht weiterverbreitet werden.
Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden der Beschluss des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 29. Juli 2013 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagten auf Unterlassung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Veröffentlichungen … Weiterlesen …
Der BGH entschied, dass dem Promi-Friseur Udo Walz kein Unterlassungsanspruch gegen die Nennung seines Namens im Rahmen einer Berichterstattung über die Festnahme seines ehemaligen Angestellten und Mitgliedern der „Hells Angels“ zusteht.
Nachdem das Land- und Kammergericht Berlin die Klage auf Unterlassung und Wertersatz wegen der Ausstrahlung der Aufnahmen des angeschossenen Peter Fechter abgewiesen haben, hat der BGH das Berufungsurteil nun zum Teil aufgehoben.
Das VG Hannover hat entschieden, dass das Einscannen und Speichern von Personalausweisen auch bei nicht missbräuchlicher Verwendung zu unterlassen sei.
Entgegen seiner Vorinstanz betonte das Kammergericht Berlin die künstlerische Freiheit der Dokumentation und hob die Unterlassungsverpflichtung gegenüber den Filmemachern Regel und Birg auf.
Wer einen berechtigten Unterlassungsanspruch hat, kann vom Gegner verlangen, dass dieser die streitgegenständlichen Bilder komplett von all seinen Servern löscht. Dies ist auch dann zumutbar, wenn es dreißig Server sind.