G20-Krawalle: „Fahndungsaufrufe“ gefährden Recht am eigenen Bild
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
VG Göttingen: „Knöllchen-Horst“ darf als unbeteiligter Dritter fremde Verkehrsverstöße nicht mehr mit seinen Dashcams im Auto filmen.
Speichern eines Bildes auf eigenem Server ist kein Framing. Der Urheber kann sein Bild andernfalls nicht jederzeit der Öffentlichkeit entziehen.
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Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden der Beschluss des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 29. Juli 2013 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagten auf Unterlassung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Veröffentlichungen … Weiterlesen …
Nachdem der Popsänger Herbert Grönemeyer eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erwirkt hat, entscheidet nunmehr auch das Landgericht Berlin zu seinen Gunsten und verpflichtet Bild am Sonntag zu einer Gegendarstellung.
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 125 C 56/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 3.7.2013 – 125 C 56/13 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger weitere 210,00 € nebst Zinsen in Höhe … Weiterlesen …
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten im Wege der Hauptsacheklage urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Die Parteien sind Online-Händler mit jeweils eigenen Internetshops. Sie stehen zudem auf … Weiterlesen …
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.
Wer im Treppenhaus eines Mietshauses ein Bild aufhängen möchte, benötigt die Genehmigung des Vermieters. So sieht es zumindest das Amtsgericht Köln.