Facebook: Bild gelöscht – aber weiterhin zugänglich

Foto gelöscht und weg ist es – es kann so einfach sein. Wenn man das Bild aber bei Facebook hochgeladen hat, kann das schon schwieriger werden. Denn trotz entsprechendem Löschungsantrag kann es auch mal ein paar Jährchen dauern, bis die Fotos wirklich weg sind. Da denkt man eher an eine unendliche Geschichte.

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Urheberrechtsverletzung durch ähnliches Bild – Ideenschutz für Fotos?

Eine Idee sollte nicht schützenswert sein – das ist wohl allgemein bekannt. Was aber passiert, wenn man ein Foto macht und jemand ein ähnliches Bild erstellt? Ist das eine Urheberrechtsverletzung, gegen die man vorgehen kann? Seit dem Urteil vom 12. Januar 2012 am „England and Wales Patents County Court“ wird darüber nicht nur in Großbritannien viel diskutiert.

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LG München I: Cover einer LP kann auch als CD Cover verwendet werden

Das Landgericht München I hatte sich, vereinfacht dargestellt, mit folgendem Fall zu beschäftigen (Az.: 21 O 5302/09): Ein Fotograf hatte für eines seiner Bilder (siehe Urteil) zur weiteren Verwertung umfangreiche Nutzungsrechte an ein Verlagshaus abgetreten. Der Vertrag war zeitlich begrenzt, so dass nach Ablauf der Zeit die Nutzungsrechte an den Fotografen zurückübertragen wurden. Das Verlagshaus erteilte daraufhin dem Hersteller und Vertreiber von Langspielplatten eine Unterlizenz zur Verwendung des Bildes auf dem Plattencover.

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Der Tierische Fotograf

Von einem Leser wurden wir auf den Artikel „Makake schießt affengeile Bilder“ aufmerksam gemacht. Darin wird auf amüsante Art und Weise beschrieben, wie ein Fotograf im Moment der Unachtsamkeit sein Equipment an einen Affen verliert. Der Affe spielt mit der Kamera und schießt dabei hunderte Fotos. Doch nicht nur der Makake, auch eine Orang-Utan-Dame aus dem Wiender Zoo nimmt gerne mal die Kamera in die Hand und drückt den Auslöser. Sie besitzt sogar eine eigene Facebookseite. Muss man diese Affen nun fragen, wenn man die Bilder verwerten möchte?

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„Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno“ – Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung

Bereits im Januar 2008 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2/03 O 468/05) über folgenden interessanten Fall, der bis heute nicht an Aktualität und Relevanz verloren hat.

Der Sachverhalt:

Dem Fall zugrunde liegt ein Strafverfahren, in dem dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sich und seine damalige Freundin bei der Vornahme sexueller Handlungen heimlich gefilmt und diese Videos später öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eines dieser Videos gezeigt. Über dieses Strafverfahren berichtete eine bekannte Zeitung wie folgt:

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AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

Der Sachverhalt

Der akkreditierte Hobbyfotograf eines Bundesliga-Vereins hatte dem Pressesprecher des Vereins Fotos zur kostenfreien Verwendung in einem Fan-Magazin bereitgestellt. Dieser reichte es zur Verwendung in einer Printanzeige mit falscher Urhebernennung an Dritte weiter. Der Hobbyfotograf verlangte vom Pressesprecher nun unter anderem eine Lizenzentschädigung,

die er unter Zugrundelegung der Tarife der VG Bild und Kunst für eine viertel Seite Werbeanzeige bei einer Auflage von 100.000 mit 895.- € bzw. nach den Sätzen der MFM für eine Achtel- Seite mit 375,00 € und für eine viertel Seite 475,00 € bei einer Auflage von 100.000 für angemessen hält.


Die Entscheidung

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