Fotorechtsverletzung auch bei potentieller Abrufmöglichkeit
Auch wenn ein Bild ohne Verlinkung auf einem Server gespeichert wird, liegt eine öffentliche Zugänglichmachung von Fotomaterial i.S. v. § 19a UrhG vor.
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Das LG Berlin bejahte in einem Fall der „Street Photography“ eine Persönlichkeitsrechtverletzung der abgebildeten Person. Ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe jedoch nicht.
BAG entscheidet – eine wirksam erteilte Einwilligung erstreckt sich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus
Der BGH hat sich zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos einer Hostess geäußert, die im Rahmen einer Promiparty entstanden sind. Streitgegenständlich war ein Foto, auf dem die Hostess einem Partygast im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten anbietet.
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Fotograf Espen Eichhöfer fotografierte eine Dame auf offener Straße. Er sieht das geschossene Bild als Kunstwerk an, während sich die Frau in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und Eichhöfer auf Schmerzensgeld verklagt.
Das Landgericht Köln entschied im vorliegenden Fall über die Frage, ab wann tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Das Internetportal Flickr hat mit Beschwerden zu kämpfen – Nutzer der Plattform fühlen sich ungerecht behandelt und wollen nicht zusehen, wie Yahoo ihre Werke zu Geld macht, ohne sie daran zu beteiligen.
Ein Angreifer verklagte einen Hausbesitzer, weil dieser ihn beim Zerstören einer Fensterscheibe gefilmt hatte. Der EUGH stellte hierzu fest, dass der Gebrauch einer Überwachungskamera zu privaten Zwecken öffentlichen Raum nicht erfassen darf.