WDR Gigapixel-Foto in den Rheinauen – Fotorechtlich zulässig?

Von dem Fotografen Jeffrey Martin, einem Fachmann für hochauflösende Fotografien, sog. Gigapixel-Fotos, hat der WDR am vergangenen Wochenende auf dem Bonner Open-Air Festival Rheinkultur das größte deutsche Festivalpanorama produzieren lassen. Aus mehreren hundert Einzelaufnahmen wurde ein großes Bild zusammengesetzt, auf dem das gesamte Publikum vor der ‚blauen Bühne‘ zu erkennen ist. Praktisch: Alle Gesichter der … Weiterlesen …

LG Köln: Kein Rechtsverstoß bei Zugänglichmachung der Abbildungen von Personen in Personensuchmaschinen

In dem Verfahren vor dem LG Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) fühlte sich der Kläger durch die Veröffentlichung seines Bildes bei einer Personensuchmaschine in seinem Recht am eigenen Bild und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Fall erinnert stark an das Urteil zu den Google-Vorschaubildern und die entsprechenden Grundsätze werden auch hier angewandt.

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BGH zum Recht am eigenen Bild im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung

Heute, am 7. Juni 2011, hat der BGH ein Urteil zu Bildveröffentlichungen und der sitzungspolizeilichen Verfügung gefällt (Az. VI ZR 108/10). Es ging darum, dass die BILD-Zeitung im Rahmen einer Berichterstattung über eine Urteilsverkündung vor dem OLG Stuttgart unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht hatte. Auf dem Bild ist das Gesicht des Klägers zu erkennen gewesen. Dieser klagte auf Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen.

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Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ausgewogene Balance zwischen Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer

Bereits am 13. Mai veröffentlichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sein Positionspapier zur Reform des Urheberrechts. Darin werden verschiedene Aspekte aufgeführt, deren Berücksichtigung bei der Reform aus Sicht der Verbraucher besonders wichtig sind.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt „Kulturflatrate“ ab.

In einem Interview im „DRadio Wissen“ hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Idee des Chaos Computer Club (CCC), eine Pauschalvergütung für urheberrechtlich geschützte Werke einzuführen, geäußert. Sie halte einen solchen Ansatz für falsch, da die Idee nicht dem Konzept des Urheberrechts entspreche.

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LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird

In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf am 19.01.2011 (Az. 23 S 359/09) ging es um eine Firma, welche Online-Speicherplatz anbietet. Ein Fotograf hatte dort Fotos hochgeladen und stellte dann fest, dass man diese auch wieder herunterladen konnte. Er mahnte die Firma daraufhin ab und velangte Ersatz der Abmahnkosten.

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Twitpic lässt Nutzerfotos vermarkten

Spiegel Online berichtet, dass nach einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotodienstes Twitpic am 4. Mai 2011, ist dem Unternehmen nun auch die Vermarktung der hochgeladenen Fotos gestattet. Nach dieser Änderung werden dem Dienst umfangreiche Nutzungsrechte an den hochgeladenen Bildern eingeräumt. Ebenfalls hat Twitpic mit der britischen Fotoagentur „Wenn“ ein Abkommen über die Vermarktung … Weiterlesen …

OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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