Foto von Fototapete ist doch keine Urheberrechtsverletzung
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Wann das Foto einer rechtmäßig gekauften Fototapete zu berechtigten Abmahnungen führen kann, hat nun das Landgericht Köln entschieden.
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Sächsische AfD verwendet fünf Fotos der „Leipziger Internet Zeitung“ für ihre Parteipublikation.
Es liegt keine relevante Verletzung des deutschen Urheberrechts vor, wenn es einem Weblog trotz DE-Domain an einem Inlandsbezug fehlt.
Verletzt ein Lehrer durch online Fotowerbung in Ausübung seines öffentlichen Amtes Urheberrechte, so hat das Land den entstandenen Schaden zu tragen.
Die Verwendung einer Pippi Langstrumpf-ähnlichen Verkleidung stellt keine Urheberrechtsverletzung an der literarischen Figur da. Auch darf damit geworben werden.
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.
Die Verletzung von Urheberrechten in Google Produkten wie z. B. der Suchmaschine kann von Nutzern über ein Formular bei dem Unternehmen angezeigt werden. Diese Anzeigen werden nun auch über die Löschung hinaus verwendet.
Wer Urheberrechtsverletzungen begeht, soll nicht ungestraft davon kommen. Auch in Grossbritannien will man nun auf ein Modell setzen, dass den Nutzer zunächst verwarnt und dann Internetsperren zulässt.