Mordrohung nach Abmahnung – Wann ist die Grenze erreicht?

Francesca Pitcher, Konditorin aus England, postet regelmäßig Bilder ihrer neue Kreationen bei Facebook. So auch Ende Juli diesen Jahres, als sie Bilder einer Torte in der Form einer Pythonschlange hochlädt. Einige dieser Bilder werden von verschiedenen Bloggern auf ihre Websites übernommen (z. B.: popgive.com, kraftfuttermischwerk.de). Alle Nutzungen sowie der Upload bei Facebook geschehen ohne den Hinweis auf eine Quelle oder den Urheber.

Erst am 10. August taucht in der britischen „Daily Mail“ in einem Bericht über die Werke der Konditorin ein Copyright-Vermerk auf, der auf die britische Agentur Bournemouth News & Picture Service hinweist.

Am 10. November diesen Jahres landet dann plötzlich eine Abmahnung der Agentur HGM Press bei einem der Blogger. Von da an überschlagen sich die Ereignisse. Viele Nutzer wenden sich direkt an die Konditorin und machen ihr Vorwürfe. Auch eine anonyme Droh-Email erreicht sie, in der mit dem Tod und der Vergewaltigung ihrer 16-jährigen Tochter gedroht wird, wenn Sie ihre Website nicht schließe. Grund für dieses unangemessene und strafbare Verhalten ist wohl folgende Theorie, die das Fass bei einigen Nutzern zum Überkochen bringt:

Jemand lädt eigene Bilder ohne Hinweis auf die Bildrechte z. B. bei Facebook hoch. Das Bild gefällt vielen und „macht die Runde“. Sobald es jedoch z. B. Facebook verlässt und auch auf anderen Websites auftaucht, sichert sich eine Bildagentur die Rechte an den beliebten Bildern und beginnt Abmahnungen zu verschicken. Im vorliegenden Fall soll dies durch die HGM Press geschehen sein. Diese Theorie wird durch die Tatsache, dass die Agentur wohl kein konkretes Datum für den Erwerb der Nutzungsrechte nennen kann, gestärkt.

Wir wollen uns jedoch an den Spekulationen darüber, ob die Agentur HGM Press tatsächlich Ausschau nach viralen Bildern hält und gezielt die Rechte daran erwirbt um später abzumahnen, nicht beteiligen. Denkbar ist alles und nichts. Was aber nach Vorkommnissen wie diesen feststeht, ist die Tatsache, dass der sorgenlose Umgang mit Bildern und den dazugehörigen Rechten zu sehr viel Ärger führen kann. Dass es dazu kommen konnte, liegt sicherlich nicht allein am Verhalten der abgemahnten Nutzer. Auch wenn eine Recherche zu den Bildrechten vor der Nutzung eines Bildes Pflicht ist, so wäre es insbesondere innerhalb sozialer Netzwerke hilfreich und sinnvoll, wenn bereits der Rechteinhaber die Bilder beim Upload mit einem deutlichen Hinweis auf die eingeschränkten Nutzungsrechte versieht. Das ist keine Pflicht und erfolgt insbesondere dann, wenn der Urheber selbst sein Bild nutzt, nur selten. Allerdings würde gerade dieser Hinweis für Dritte eindeutig erkennbar machen, dass die weitere Nutzung auch weiterer Zustimmung bedarf.

Allerdings ist dies nach geltendem Recht eine rein freiwillige Leistung der Urheber und erleichtert lediglich die Recherche nach den Bildrechten. Keinesfalls ersetzt es die Initiative der Nutzer, sich nach dem Rechteinhaber zu erkundigen und die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen. Wer sich darum jedoch gar nicht kümmert, darf sich später nicht über eine Abmahnung beschweren. Sollte die Abmahnung jedoch zu Unrecht ergangen sein (z. B. weil die Rechte an den Bildern vom Abmahnenden nicht oder erst im Nachhinein eingeholt worden sind), kann dies zu jeder Zeit durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Morddrohungen und vergleichbare Äußerungen überschreiten jedoch die Grenze des moralisch, ethisch und selbstverständlich rechtlich Vertretbaren um Längen.

(Bild: © Calado – Fotolia.com)

5 Gedanken zu „Mordrohung nach Abmahnung – Wann ist die Grenze erreicht?“

  1. Die vorgeschlagene Theorie setzt in jedem Falle voraus, dass die so handelnden Blogger sich bedenkenlos über Urheberrechte hinwegsetzen und sich dann hinterher beklagen, dass sie vorher niemand darüber aufgeklärt hat, dass sie nicht stehlen dürfen. Daraus auch noch Morddrohungen zu spinnen überschreitet nicht nur Grenzen sondern ist Ausdruck für eine vollständig fehlende Selbstreflektion.

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  2. Ich werde wohl auf Facebook mein Zertifikat zum Basteln meiner Bilder hochladen.Schade das es dafuer noch kein App gibt.Ist jedoch unterste Schublade was der Fotoinhaberin und deren Tochter angedroht wird.LG.Renate

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  3. Auch wenn eine Recherche zu den Bildrechten vor der Nutzung eines Bildes Pflicht ist, so wäre es insbesondere innerhalb sozialer Netzwerke hilfreich und sinnvoll, wenn bereits der Rechteinhaber die Bilder beim Upload mit einem deutlichen Hinweis auf die eingeschränkten Nutzungsrechte versieht. Das ist keine Pflicht und erfolgt insbesondere dann, wenn der Urheber selbst sein Bild nutzt, nur selten. Allerdings würde gerade dieser Hinweis für Dritte eindeutig erkennbar machen, dass die weitere Nutzung auch weiterer Zustimmung bedarf.
     
    Ganz ehrlich: solche Hinweise interessieren keinen einzigen „Bilderklauer“. Daß man anderer Leute Fotos oder Texte nicht einfach kopieren und weiterveröffentlichen darf weiß im Jahr 2013 wirklich jeder Sechstklässler.
     
    Wer es trotzdem macht, der will es einfach nicht wissen.

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