Britische Medienaufsicht stellt Modell gegen Urheberrechtsverletzungen vor

Die britische Medienaufsicht Ofcom, hat ein Urheberwarngesetz entworfen und veröffentlicht, nachdem britische Internetprovider ihre Kunden bei Urheberrechtsverletzungen schriftlich verwarnen sollen. Dies soll jedoch nicht auf eigene Recherche hin, sondern erst nach Aufforderung durch den verletzten Rechteinhaber geschehen.

Nach Berichten von Spiegel und Heise Online, sollen diese Verwarnungen auf anonymisierten Listen gespeichert werden. Drei oder mehr Verwarnungen in einem Jahr führen dann zu der Möglichkeit der Rechteinhaber, Informationen über weitere Verletzungen von den Providern zu verlangen. Dabei soll jedoch die Identität der Nutzer nicht mitgeteilt werden. Um diese zu ermitteln, ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich (ähnlich wie in Deutschland).

Ob dieser Entwurf tatsächlich in geltendes englisches Recht umgesetzt wird, entscheidet sich erst in einiger Zeit. Nach Informationen von Heise Online, soll eine Umsetzung (so sie denn vom Parlament abgesegnet wird), erst Anfang 2014 geschehen.

Der Begriff „Three Strikes“ stammt ursprünglich aus dem Baseball und bezeichnet eine besonders schwere Strafe nach dem dritten Verstoß gegen eine Regel. Übertragen auf das Urheberrecht soll also nach dem dritten urheberrechtlichen Verstoß eine Strafe in Form von Internetsperren oder sonstigen Sanktionen erreicht werden. Ob dieses Modell sinnvoll ist, wird unterschiedliche betrachtet. Verschiedene Three-Strikes-Modelle gibt es bereits in Neuseeland (Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Act), Südkorea (Korean Copyright Act), Frankreich (Hadopi-Gesetz), Taiwan und dem Vereinigten Königreich (Digital Economy Act). In Deutschland wird ein solches (bislang nicht existentes) Modell als „abgestufte Erwiderung“ bezeichnet.

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