Bildberichterstattung: Keine Urlaubsbilder aus dem „Prozessurlaub“
Das Landgericht Köln untersagt die Bildberichterstattung über einen Moderator im Kanada-Urlaub. Diese stelle einen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar
Das Landgericht Köln untersagt die Bildberichterstattung über einen Moderator im Kanada-Urlaub. Diese stelle einen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar
Wer nicht hören kann, muss fühlen – so liest sich ein Urteil des Landgericht Frankfurt (Oder). Das Fotografieren einer Trauergemeinde ist ein Angriff, dem man mit Notwehr begegnen darf.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Kölner Oper bei Premieren keine Fotografiererlaubnis für Pressefotografen erteilen muss.
In der unzulässigen Abbildung einer prominenten Mutter mit ihrem Baby bei einem Spaziergang sieht das LG Köln zwar einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, eine Geldentschädigung bekommt sie trotzdem nicht.
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Schauspielerin. Sie spielte die Titelrolle in dem Film „Y“ und arbeitete auch in Hollywood. Sie lebt in den USA. Im Frühjahr … Weiterlesen …
Das Landgericht Köln hat sich einmal mehr mit der Frage befasst, ob die Veröffentlichung einer Richtigstellung wegen einer rechtswidrigen Äußerung die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr beseitigt (vgl. LG Köln, Urt. v. 15.08.2012, Az. 28 O 199/12).
Das russische Wikipedia hat sich für 24 Stunden vom Netz abgekoppelt. Die Enzyklopädie will damit ein Zeichen gegen die Regulierungspläne der Regierung setzen.
Johann Kulcsar, Betreiber von Papsnet.de, hat bei eBay eine Website gekauft und wurde daraufhin wegen (vermeintlicher) Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Papst Benedikt XVI. geht als erstes Kirchenoberhaupt zivilrechtlich gegen Veröffentlichungen des Magazins Titanic vor. Eine einstweilige Verfügung konnte er bereits erreichen.
Leistungsschutzrechte schützen nicht das Schaffen des Urhebers, sondern die Leistung und die Investition anderer Personen in das Werk. Ein solches Recht soll jetzt für Presserverlage geschaffen werden.