BGH: Paperboy

Leitsätze der Redaktion:

  1. Wer einen Hyperlink auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk setzt, begeht damit keine urheberrechtliche Nutzungshandlung. Es wird weder in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Abs. 1 UrhG), noch in das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 15 UrhG) eingegriffen, sondern lediglich auf das Werk in einer Weise verwiesen, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang erleichtert.
  2. Das Setzen von Deep-Links, die ermöglichen, unmittelbar den Volltext der Artikel abzurufen, ist als solches keine unter § 87b UrhG fallende und damit dem Datenbankhersteller alleine zustehende Nutzungshandlung.
  3. Es ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich, wenn durch Hyperlinks ermöglicht wird, unmittelbar auf fremde Artikel zuzugreifen.

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Deutsche Gerichte bei Beleidigungen im Internet zuständig

Der Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 08.05.2012  zufolge, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Presseberichten im Internet die deutsche Gerichte international zuständig sind, sobald sich der Mittelpunkt der betroffenen Person in Deutschland befindet. Auch soll das deutsche Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erfolgsort (der Persönlichkeitsrechtsverletzung) sich in Deutschland befindet.

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Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Der Gegendarstellungsanspruch

Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Nicht selten kommt es vor, dass über Prominente, aber auch Privatpersonen und Unternehmen knapp an der Wahrheit vorbei berichtet wird. Dies muss der Betroffene nicht hinnehmen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu können, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellen will und ob – … Weiterlesen …

Kein Zutritt für Fotojournalisten

So entschied zumindest das VG Köln mit Urteil vom 5. Mai 2011 (Az.: 6 K 947/10) bzgl. der Premierenveranstaltung der Oper „Samson und Dalila“. Ein vom Axel Springer Verlag (Bild-Zeitung, Die Welt, etc.) beauftragter Fotojournalist sollte bei der Veranstaltung vom 9. März 2009 in der Kölner Oper Fotoaufnahmen machen. Die Aufnahmen wurden jedoch nicht zugelassen.

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Vorsicht bei Bildern über Tagesereignisse in Online-Archiven

Online-Archive von Zeitungen sind wertvolle und wichtige Wissensspeicher. Online-Archive können aber auch zu Haftungsfallen werden, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Was war geschehen? In mehreren Zeitungen wurden Berichte über laufende Kunstausstellungen veröffentlicht. Diese waren illustriert mit Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke. Die Berichte wurden – wie sämtliche anderen Artikel der Zeitungen – in einem … Weiterlesen …

Terminvorschau: Kommende Verhandlungen des BGH mit fotorechtlicher Relevanz

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht/aktualisiert die Pressestelle des Bundesgerichtshof die in naher Zukunft zu erwartenden Verhandlungen.

Aus der aktuellen Terminübersicht (Stand 30.09.2010) sind folgende Verhandlungen mit Bezug zum Fotorecht hervorzuheben:

Verhandlungstermin: 18. November 2010

Aktenzeichen: I ZR 119/08

Vorinstanzen: LG Siegen – Urteil vom 17. Juni 1997 – Aktz.: 6 O 78/97; OLG Hamm – Urteil vom 26. Februar 1998 – Aktz.: 4 U 154/97

Zusammenfassung der Pressestelle:

Der Kläger ist einer der bekanntesten Fernsehmoderatoren. Die Beklagte gibt die Osnabrücker Sonntagszeitung (OSZ), ein kostenloses Anzeigenblatt, heraus. Im Sommer 2006 fertigte sie eine Nullnummer eines geplanten neuen Magazins mit dem Titel „Markt & Leute“. Das Titelblatt beinhaltete ein Portrait-Foto des Klägers und einen Artikel, der sich mit einer Gerichtsentscheidung zu der Berichterstattung über die am 7.7.2006 stattfindende Hochzeit des Klägers befasste. Die Beklagte richtete eine entsprechende Internetseite ein, auf der eine gefaltete Ausgabe der Nullnummer mit einem Teil des Artikels über den Kläger zu sehen war. Das Titelblatt der Nullnummer erschien auch in Anzeigen der OSZ. Der Kläger macht im Wege der Stufenklage Auskunft und Schadensersatz geltend.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr auf der ersten Stufe (Auskunft) stattgegeben.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

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BGH: bei Aufnahmen aus dem Gerichtssaal sind §§ 22, 23 KUG maßgebend

Leitsätze der Redaktion: Bei einem Strafverfahren eines der bedeutendsten Terroristenverfahren in den letzten Jahren hat die erforderliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Klägers und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und an der Achtung seines Privatlebens hinter … Weiterlesen …

LG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung – Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruchs

Leitsätze der Redaktion:

1. Ob eine schmerzensgeldwürdige Rechtsverletzung vorliegt, hängt von Art und Intensität des Eingriffs, von der Nachhaltigkeit der Rufschädigung sowie von Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers und insbesondere dem Maß seines Verschuldens ab.

2. Eine beleuchtete Küche, welche vom einem Spazierweg aus durch ein Fenster einsehbar ist, ist ein öffentlicher Raum, ohne dass es auf die genaueren Umstände ankommt.

3. Für die Frage der Eingriffsintensität gilt: je größer der Kreis derjenigen ist, die den Kläger anhand der angegriffenen Veröffentlichung identifizieren können, desto intensiver wirkt sich die Persönlichkeitsrechtsverletzung aus.

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