Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 19.04.2012, Az. 35 a C 40/12 der Schadensersatzklage der dapd Nachrichten GmbH gegen Johann Kulcsar, Betreiber von Papsnet.de, wegen der unerlaubten Verwendung von 9 Texten auf seiner Internetseite stattgegeben (AG Hamburg, Urteil v. 14.06.2012 – Az.: 35a C 40/12).
Der Betreiber von Papsnet.de hatte die Website mit den fraglichen Inhalten über Ebay gekauft. Auf der Website war ein Content-Modul von 1&1 mit tausenden Artikeln implementiert, die der Betreiber bei Erwerb der Seite nicht auf mögliche Urheberrechtsverletzungen geprüft hatte. Von dem Vorgänger der Website soll ihm beim Kauf zunächst zugesichert worden sein, dass alle Texte von diesem stammen würden. Nach Erhalt der Abmahnung gab er dann gegenüber Kulcsar an, die Texte kämen aus dem 1&1 Content-Modul, das von 1&1 für jeden Domain- bzw. Miet-Server-Kunden kostenlos zum Einbau in die eigene Website zur Verfügung stehen würde. Kulcsar erfuhr in diesem Zuge außerdem, dass der Vorgänger ebenfalls schon wegen der durch 1&1 eingebundenen Texte auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Hingewiesen wurde Kulcsar auf die Urheberrechtsverletzung aber nicht.
Die dapd machte Urheberrechtsansprüche aufgrund der Verwendung von 9 Texten in der Zeit vom 26.12.2009 bis 26.03.2010 geltend und verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.700,00 € sowie Erstattung von Ermittlungs- und vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Gericht gab ihr Recht. Es ist der Ansicht, der Betreiber von Papsnet.de habe fahrlässig gehandelt, da er die Widerrechtlichkeit seines Handels hätte erkennen können. Auf die Versicherung des Verkäufers der Website habe er sich nicht verlassen dürfen, vielmehr habe ihm bei Übernahme der Website eine Prüfungspflicht oblegen, der er nicht nachgekommen sei. Die Abrufbarkeit der Artikel sei zudem auf seiner Internetseite erfolgt und gerade nicht über das Content-Modul eines Providers. Für jeden verwendeten Text setzte das Gericht einen Lizenzschaden von 300,00 € an.
Kulcsar muss nun mit Gesamtkosten von fast 4.000,00 € rechnen. Um nicht Insolvenz anmelden zu müssen, bittet er im Internet um Hilfe. Das Urteil will er nicht akzeptieren und in Berufung gehen. So habe in den Nutzungsbedingungen von 1&1 gestanden, dass das Content-Modul von jedem genutzt werden dürfe, der mindestens eine Domain und einen Virtual Server bei 1&1 habe. Auf 1&1 heißt es außerdem: „So einfach geht’s: Wählen Sie so viele 1&1 Content-Module aus, wie Sie möchten. Mit wenigen Klicks richten Sie die ausgewählten Module auf Ihrer Homepage ein. Dann werden die Inhalte durch uns automatisch aktualisiert. So bleibt Ihre Seite aktuell, ohne dass Sie noch etwas tun müssen.“ Seine Hilferufe gegenüber 1&1 blieben indes ungehört. Für völlig überzogen hält Kulcsar zudem die Schadensersatzforderung von 300,00 € pro Artikel, „wenn man bedenkt, dass dapd Dumpinglohne bezahlt, also 77 € Honorar für 8 Stunden journalistische Arbeit“.
Bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz das Vorbringen würdigt.
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(Bild: © XtravaganT – Fotolia.com)
[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserer Gastautorin Rechtsanwältin Teresa Dretzki verfasst. Sie berät vorwiegend im gewerblichen Rechtsschutz und auch in allen Fragen des Urheber- und Medienrechts. Dies umfasst auch das Internet- und Presserecht sowie das Marken- und Werberecht, Wettbewerbs- und Eventrecht. [/box]
Die ganze Sache ist merkwürdig… zwar wurde dies überall gebloggt, aber niemand hat sich die Mühe gemacht, 1&1 zu fragen ob nun jeder 1&1 Kunde betroffen ist, oder DAPD zu fragen ob die denn nun ein Vertrag mit 1&1 haben oder nicht.