Wie der Spiegel berichtet, hat die russische Version der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ angekündigt, aus Protest gegen einen Gesetzesentwurf, der am Dienstag im Kreml diskutiert wurde, für die Dauer von 24 Stunden offline zu gehen. Damit wenden sich die Betreiber gegen die Bemühungen der russischen Regierung das Internet einer vermehrten staatlichen Kontrolle zu unterwerfen.
Ebenso wie Spanien plant nun auch Russland ein Gesetz zu verabschieden, das Behörden vertiefte hoheitliche Befugnisse zur Kontrolle und Regulierung des Internets an die Hand gibt. Während der Entwurf ausdrücklich Sperrungen von Websites mit kinderpornografischen und drogenverherrlichenden Inhalten vorsieht, bemängeln Kritiker vor allem die Unbestimmtheit der Normen und eine darauf beruhende Möglichkeit einer Willkürzensur seitens der Regierung.
Oppositionspolitiker wie Alexej Nawalni sehen in dem Vorhaben der Regierung einen Versuch nun auch „den ideologischen Kampf im Internet“ gewinnen zu wollen.
Bisher gab es von der, nicht grade als oppositionsfreundlich bekannten, russischen Regierung erstaunlicherweise, anders als beispielsweise in China, keinerlei Unternehmungen das Internet regulieren zu wollen und den Webseitenzugriff aus politischen Gründe zu beschränken.
Wikipedia hat bereits in der näheren Vergangenheit gegen beschränkende Internetgesetze protestiert und die Seite vom Netz genommen. So wurde beispielsweise im Januar die britische Version aus Protest gegen das Gesetz gegen Online-Piraterie in den USA (SOPA) kurzzeitig abgeschaltet.
Laut heise online, scheint die Aktion zumindest partiell Erfolg zu verzeichnen. So hat scheinbar der russische Kommunikationsminister Nikiforov angekündigt, den Gesetzesentwurf nachbessern zu wollen.
(Bild: © & ™ All rights reserved, Wikimedia Foundation, Inc.)
Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Benjamin Theil verfasst. Er ist Assessor und hat schon früh den Fokus seiner rechtlichen Ausbildung auf den Bereich „Recht der neuen Medien“ gelegt. Als Kind einer Generation, die die gesamte technische Entwicklung, vom Ur-Gameboy bis hin zu Touchpad und Cloud-Computing mitgemacht hat, ist sein Interesse an der Materie nicht nur rein beruflicher Natur, sondern basiert auch auf persönlicher Erfahrung und Leidenschaft. Noch vor dem ersten Staatsexamen wechselte er von seiner alma mater, der Universät Bonn, nach Münster um die Zusatzqualifikationen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und im Gewerblichen Rechtschutz zu erwerben. Das Referendariat absolvierte er am LG Münster. Seine rechtlichen Interessengebiete fächern sich vom IT-Recht, über den gewerblichen Rechtschutz, vornehmlich im Internet, bis hin zum Presse- und Medienrecht.