Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11) darüber entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber der Presse ausgesprochenes Fotografierverbot rechtswidrig war. Es ging um Aufnahmen während des Einsatzes des Spezialeinsatzkommandos (SEK), welche der Einsatzleiter unterbinden wollte.
AG München: Videoaufnahmen sind als Beweismittel zulässig
Ein zufällig aufgenommenes Video kann bei berechtigtem Interesse als Beweismittel verwendet werden, auch wenn eine Partei der Veröffentlichung wegen Verletzung der Grundrechte widerspricht.