Geklautes Foto landet bei Sex-Beichte

Mal ehrlich, wer will über den schlechtesten Sex seines Lebens berichten und neben dem Beitrag ein Foto von sich veröffentlichen lassen? Das Magazin „Joy“ jedenfalls hat gefragt: „Hattet ihr auch schon mal eine richtige Niete im Bett?“ –  und es fanden sich 16 Frauen, die ihre Geschichten erzählten.

Sicherlich ganz amüsant zu lesen, nur nicht für eine Abiturientin. Sie fand ein Foto von sich neben einer der „peinliche Pleiten im Bett“-Story. Freunde hatten sie über Handy und Facebook darauf aufmerksam gemacht, berichtet die SZ. Das Problem: Sie hat den Beitrag überhaupt nicht verfasst.

17.500 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung im Magazin

Die Joy-Redaktion fand schließlich heraus, dass eine Sexbeichte von einer Frau aus Norddeutschland unter einem Pseudonym zugeschickt wurde. Nein wie überraschend … Allerdings für die Redaktion dann ganz unerfreulich, dass dazu auch ein falsches Foto mitgeschickt wurde. Das Bild wurde einfach aus einem fremden Facebook-Profil geklaut.

Das fand die Abiturienten überhaupt nicht lustig. Der Verlag hatte schnell ein Einsehen; er gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro.

15.000 Euro Schmerzensgeld für Online-Veröffentlichung

Fall erledigt – so mag man meinen. Doch das Frauenmagazin veröffentlichte später aus unerfindlichen Gründen die Bettpleiten-Story mitsamt Foto auch noch im Internet. Diesmal zog die Geschädigte vor Gericht, da der Verlag diesmal nur 6.000 Euro zahlen wollte. Das LG München verurteilte das Magazin zu einer Zahlung von 15.000 Euro. Die Frau sei zweifellos erkennbar und das Internet habe ein langes Gedächtnis. Das müsse man sich nicht gefallen lassen.

Regressverfahren gegen die Autorin

Der Verlag verklagt nun die Autorin und will die 17.500 Euro von ihr erstattet bekommen. Gleichzeitig klagt auch die geschädigte Abiturientin, um von der Autorin ebenfalls Schmerzensgeld zu bekommen.

(Bild: © Piotr Marcinski – Fotolia.com)

4 Gedanken zu „Geklautes Foto landet bei Sex-Beichte“

  1. Eigentlich müsste es viel höher bestraft werden, weil erstens der „Fehler“ schon bekannt war, zweitens die Reichweite im Netz wesentlich höher ist drittens  schon eine Unterlassungserklärung vorlag und viertens weil es entweder unverschämt oder dumm ist.

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  2. So bitter das für die Betroffene ist: Mir tut die Autorin ebenfalls leid, die nun vom Verlag belangt werden soll. Für Festangestellte wie für freie Mitarbeiter wird wegen Sparmaßnahmen der Druck seit Jahren immer größer, für ordentliche Recherche bleibt in Redaktionen kaum noch Zeit. Dass dieses Fehlerrisiko nun auf die Mitarbeiter abgewälzt wird, ist m.E. eine Frechheit.

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  3. @Andreas: Ich glaube, dass hier nicht eine Mitarbeiterin belangt wird, sondern die „Einsenderin“ der Geschichte, die den Text anonym und mit fremdem Bild als eigene Story verkauft hat. Mitleid nicht nötig :)

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  4. Die Zeitung JOY hätte doch mit solchen Situationen rechnen müssen.
    Die Fotos können zwar nicht geprüft werden, aber dann sollte lieber ganz auf die „wahre Identität“ verzichtet werden und die Gesichten nur unter Pseudonymen veröffentlicht werden.
    Mir tut es zwar auch Leid für die Betroffene und ich fände es auch schrecklich peinlich, aber die Höhe der Entschädigungssumme ist meiner Meinung nach etwas hoch.

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