In dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Microsoft Corporation (Kläger) und einem Softwarehändler (Beklagter), ist es nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes gekommen (Az.: I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat).
Der fliegende Gerichtsstand ist Gegenstand kontroverser Debatten. Insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet muss sich tatsächlich die Frage gestellt werden, ob es sich um eine zeitgemäße und vor allen Dingen zweckmäßige Regelung handelt. Zu Beginn soll hier jedoch zunächst dargestellt werden, was unter einem „fliegenden Gerichtsstand“ überhaupt zu verstehen ist. I. Der fliegende … Weiterlesen …
In dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Microsoft Corporation (Kläger) und einem Softwarehändler (Beklagter), ist es nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes gekommen (Az.: I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat).
Das OLG Köln hat am 30.09.2011 (Az. 6 U 82/11) das bereits vom LG Köln ergangene Urteil (Az. 28 O 900/10) bestätigt, dass auch Produktbeschreibungen/Werbetexte urheberrechtlichen Schutz genießen können.
Wer kennt es nicht. Überall wird einem eindringlich erklärt: „Eltern haften für Ihre Kinder“. Dass dies so pauschal großer Unsinn ist, sollte man zumindest mal gehört haben. Aber wie sieht das im Internet mit Urheberrechtsverletzungen aus. Hafte ich für meine Kinder? Kann mein Sohn/meine Tochter gar selbst belangt werden, wenn er/sie Bilder und Videos rechtswidriger Weise hochgeladen hat?
Von der Störerhaftung haben manche sicherlich schon oft gehört, doch viele fragen sich: was ist das genau und warum muss ich jetzt zahlen? Die Störerhaftung lässt prinzipiell jeden haften, der einen Beitrag zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit leistet. Man wird also zur Kasse gebeten, wenn man einem Täter allein schon die Möglichkeit gibt, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Viele haben die Störerhaftung auf schmerzliche Art und Weise im Bereich des Filesharings kennen gelernt. Doch geht diese noch viel weiter.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie KunstUrhG Ausfertigungsdatum: 09.01.1907 Vollzitat: „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 § 31 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. … Weiterlesen …
Nun ist es endlich soweit. Dieser Satz trifft wohl die Erleichterung über den Abschluss des Aufwands der letzten Monate. Nachdem wir uns seit Beginn des Projekts Woche für Woche darüber freuen konnten, wie viele Leser Interesse an unseren Artikel zeigen, war es an der Zeit, ein wenig mehr Ordnung in all die Beiträge und Urteile … Weiterlesen …
Das Landgericht München I hatte sich, vereinfacht dargestellt, mit folgendem Fall zu beschäftigen (Az.: 21 O 5302/09): Ein Fotograf hatte für eines seiner Bilder (siehe Urteil) zur weiteren Verwertung umfangreiche Nutzungsrechte an ein Verlagshaus abgetreten. Der Vertrag war zeitlich begrenzt, so dass nach Ablauf der Zeit die Nutzungsrechte an den Fotografen zurückübertragen wurden. Das Verlagshaus erteilte daraufhin dem Hersteller und Vertreiber von Langspielplatten eine Unterlizenz zur Verwendung des Bildes auf dem Plattencover.
Wie wir bereits berichtet haben, hatte der Künstler Christo eine Verhandlung gegen eine Fotoagentur vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) angestrebt. Es ging um die Frage, ob und wann ein Foto des Berliner Reichtstages vielleicht doch veröffentlicht werden darf. Nun kam das nicht sonderlich überraschende (Teil)Urteil, dass der Fotoagentur eine Verbreitung und Verkauf der betreffenden Bilder untersagt.
Von einem Leser wurden wir auf den Artikel „Makake schießt affengeile Bilder“ aufmerksam gemacht. Darin wird auf amüsante Art und Weise beschrieben, wie ein Fotograf im Moment der Unachtsamkeit sein Equipment an einen Affen verliert. Der Affe spielt mit der Kamera und schießt dabei hunderte Fotos. Doch nicht nur der Makake, auch eine Orang-Utan-Dame aus dem Wiender Zoo nimmt gerne mal die Kamera in die Hand und drückt den Auslöser. Sie besitzt sogar eine eigene Facebookseite. Muss man diese Affen nun fragen, wenn man die Bilder verwerten möchte?
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