Verhüllter Reichstag erneut Klagegegenstand

Im Prinzip hatte der BGH bereits 2002 entschieden, dass die Künstler Christo und seine Frau Jean-Claude in ihrem Urheberrecht verletzt werden, wenn Postkarten mit dem verhüllten Reichstag ohne ihre Zustimmung hergestellt und vertrieben werden. Nun läuft erneut eine Verhandlung vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) mit der Frage, wann ein Foto vielleicht doch veröffentlicht werden darf.

Christo verklagt eine Fotoagentur wegen der Vermarktung von Ablichtungen seiner Kunstwerke, darunter eben auch Bilder des verhüllten Reichstages. Ferner verlangt er – zur Vorbereitung von Schadensersatzforderungen – Auskunft über die Zahl der bisher verkauften Fotos und die daraus erzielten Erträge sowie Ersatz für Anwaltskosten.

Schon damals war insbesondere die Panoramafreiheit des § 59 UrhG das Diskussionsthema. Der BGH führte damals dazu auf, dass

[wenn] es dagegen um die Wiedergabe von Werken der bildenden Kunst [geht], die vorübergehend auf öffentlichen Plätzen im Kontext einer Ausstellung präsentiert werden, […] kein Anlaß zu einer entsprechenden Begrenzung urheberrechtlicher Befugnisse [besteht].

Es ist zweifelhaft, dass sich daran etwas ändern wird. So äußerte sich der Richter wohl auch dahingehend, dass Christo die Urheberrechte an den Kunstwerken habe. Daher dürften Bilder von der Verhüllung des Reichstags nur im Zusammenhang mit einem „Tagesereignis“ (§ 50 UrhG, d. Redaktion) veröffentlicht, nicht aber „fotografisch für Postkarten verwendet werden“.

Die Fotoagentur soll versuchen, sich mit dem Einwand der Pressefreiheit zu rechtfertigen. Die Öffentlichkeit müsse diese Fotos auch „öffentlich wahrnehmen dürfen“ und der Künstler müsse hinnehmen, dass es Fotos von seinen Werken gebe, so Anwalt Bergmann. Andernfalls würde es „diesen Markt nicht mehr geben“, wenn nach Ablauf der Aktualität die Fotos nicht mehr zugänglich gemacht würden.

Der durch Vermarktungen entstandene Schaden wird durch den Anwalt Simon Bergmann mit „maximal“ 800 Euro beziffert.

 

Quellen:

– Focus: ChristoVerhüllungskünstler klagt wegen Urheberrechtsverletzungen

– Spiegel: Christos Urheberrechtsprozess – Wem gehört der verhüllte Reichstag?

– Pressemitteilungen LG Berlin: vom 15.07.2011 und vom 19.07.2011

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