LG München I: Websitebetreiber haftet für unzulässige Verwendung von Karl Valentin-Spruch

Das Landgericht München I hatte über ein Unterlassungsbegehren der Gesamtrechtsnachfolgerin des bayerischen Komikers und Volkssängers Karl Valentin zu entscheiden (Urteil vom 8. September 2011, Az.: 7 O 8226/11). Auf einer Zitate-Website wurde eine Aussage Valentins verwendet, die unter anderem auch in dem Band „Karl Valentins gesammelte Werke“ veröffentlicht worden ist. Die Website verfolgt als Hauptzweck die Bereitstellung von Zitaten aller Art und von verschiedenen Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens. Die Zitate selber können von Nutzern in andere Websites eingebunden oder an Dritte versendet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit für die Nutzer, selbst Zitate beizusteuern.

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rechtambild.de Podcast – Folge 5: Der Model Release Vertrag

Soeben haben wir eine neue Folge unseres Podcasts veröffentlicht. Thema in dieser Ausgabe: Der Model Release Vertrag. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden.

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Interview zum Thema der fairen Vergütung von Pressefotos

Am 29.09.2011 wurde das wohl vorerst letzte Gespräch zwischen dem Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der dju und ver.di mit dem Verlegerverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführt. In den Gesprächen sollte auf die bisherigen Urheberrechtsregelungen eingegangen werden, nach denen Urheber- und Verwerterverbände faire Honorare und Vertragsbedingungen verbindlich festlegen können.

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Telemediengesetz

Telemediengesetz (TMG) vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2010 (BGBl. I S. 692) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz … Weiterlesen …

rechtambild.de als Podcast

Ab heute gibt es einige Inhalte von rechtambild.de nicht nur zum Lesen, sondern auch zum Hören. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden. Derzeit stehen vier Folgen zum Download bereit, weitere folgen jedoch in Kürze. Für … Weiterlesen …

Fotografieren im Gerichtssaal verboten – oder: was passiert, wenn doch fotografiert wird?

Wer sich einmal eine interessante Gerichtsverhandlung angesehen hat, wird das ein oder andere Mal mitbekommen haben, dass die Presse einiges ebenso interessant findet. Es werden sogar Fotos und Videos gemacht. Aber wie und wann ist das zulässig und was passiert, wenn diese Fotos veröffentlicht werden?

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LG Stuttgart: Nicht mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs für die Studenten der Fernuni Hagen

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27. September 2011 (Az. 17 O 671/10  entschieden, dass es einer Universität (im konkreten Fall der Fernuniversität Hagen) untersagt ist, seinen Studenten mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs zum Download oder mehr als 48 Seiten zum Ausdruck anzubieten. Damit läge u. a. eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG vor, die nicht durch das Unterrichts- und Forschungsprivileg (§ 52a UrhG) gedeckt sei.

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