rechtambild.de verlost Jahresabonnement der ProfiFoto
Pünktlich zum Weihnachtsfest starten wir eine Verlosung und möchten uns damit bei unseren treuen Lesern für ein weiteres erfolgreiches Jahr bedanken.
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Drei große Musikfirmen gegen einen Betreiber einer Webseite vor dem LG Hamburg: Thema war die Vorgehensweise des Betreibers, MP3s illegal zum Download anzubieten.
Die öffentliche Zugänglichmachung von Werken zugunsten von Unterricht und Forschung gem. § 52a UrhG darf nach der Entscheidung 12%, jedoch maximal 100 Seiten eines Werkes umfassen.
Das VG Hannover hat entschieden, dass das Einscannen und Speichern von Personalausweisen auch bei nicht missbräuchlicher Verwendung zu unterlassen sei.
Vor Anfertigung von entsprechenden Lichtbildern durch Google Street-View besteht kein Unterlassungsanspruch, so das Landgericht Detmold.
Ein zufällig aufgenommenes Video kann bei berechtigtem Interesse als Beweismittel verwendet werden, auch wenn eine Partei der Veröffentlichung wegen Verletzung der Grundrechte widerspricht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst nicht zu hoch angesetzt werden dürfe. Das erleichtert das Vorgehen gegen Nachahmer.
Mehr als fünf Jahren nach einer Sexvideo-Affäre kämpft der einstige Präsident des Motorsports Max Mosley darum, dass Google ihn vergisst. Egal, ob er gewinnt oder nicht – das Internet vergisst nie.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bei einer Streitigkeit um eine Internetseite, die sich an das deutsche Publikum richtet, auch jedes Gericht in Deutschland örtlich zuständig ist.
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
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