Was passiert, wenn man keine Ahnung vom Urheberrecht hat?

Die Antwort darauf musste ein Blogger nun auf eine bittere Art und Weise lernen. Nachdem er im November letzten Jahres ein fremdes Bild in seinen Blog eingebunden hatte und sich ein Jahr darauf der Urheber meldete, wurde ihm mit einer Abmahnung vom Anwalt gedroht, würde er nicht 600 € zahlen. Anscheinend geeinigt hat man sich außergerichtlich auf die Zahlung von 250 €.

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Schadensersatzaufschlag bei Nichtnennung des Urhebers

Jeder Urheber eines Werkes hat ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Dieses Recht ist die Folge des Urheberpersönlichkeitsrechts und in §13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) normiert. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist der Urheber eines Werkes bei jeder Werknutzung zu benennen. Allerdings greift der Schutz nur, sofern auch tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk Gegenstand ist. Bei Leistungsschutzrechten besteht grundsätzlich kein … Weiterlesen …