Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?

Wer eigene Bilder online zur Verfügung stellt, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen, muss damit rechnen, dass diese von Fremden ohne Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizenzierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein solcher Bilderklau fällt dem Urheber häufig zunächst gar nicht auf. Fällt es doch auf, stellt sich die Frage, wie man als Fotograf und Urheber gegen eine solche unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Wir wollen an dieser Stelle Möglichkeiten aufzeigen, wie man zumindest eine weitergehende Nutzung unterbinden kann.

I. Verwendung in sozialen Netzwerken

1. Facebook

2. Google+

3. YouTube

4. Twitter

5. Twitpic

6. ImageShack

7. Instagram

8. Flickr

II. Verwendung in Blogs oder anderen Websites

III. Wenn all das nichts nutzt


Verwendung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+

Aufgrund der sog. Störerhaftung besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der jeweiligen Plattform zu wenden und die Löschung entsprechenden Bildmaterials zu  veranlassen. Häufig werden dafür passende Formulare angeboten. Folgende Kontaktmöglichkeiten bieten die gängigen Plattformen an:

Facebook

Facebook bietet dem geschädigten Nutzer die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden und lösen zu lassen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Facebook bei berechtigten Anfragen innerhalb von 24h reagiert und eine unzulässige Nutzung durch Löschung unterbindet.

Google+

Beim Konkurrenten Google+ findet sich unter jedem Foto und Video der Button „Optionen“ und bietet die Möglichkeit einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu melden (drei Bilder). Auch hier wird zügig auf eine solche Anfrage reagiert.

Jedes Bild kann gemeldet werden
Nicht nur die Verletzung geistigen Eigentums kann gemeldet werden

YouTube

YouTube bietet die Möglichkeit, sich über ein Webformular gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Erforderlich ist allerdings, dass man einen gültigen Google-Account hat. Stimmt YouTube einer Löschung zu, muss man allerdings damit rechnen, dass man namentlich als „Buhmann“ dargestellt  wird.

Twitter

Stellt man fest, dass über Twitter ein eigenes Bild unberechtiger Weise genutzt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu melden. Für Bilder, die von Twitter selbst gehostet werden, kann man sich per Mail, Fax oder Briefpost direkt an Twitter wenden. Für Bilder, die von anderen Anbietern (z. B. Twitpic) gehostet werden, muss man sich an den entsprechenden Hoster wenden (siehe unten).

Folgende Adressen und Nummern sind für eine Meldung bei Twitter relevant:

Mailcopyright@twitter.com

Fax: 415-222-9958

Briefpost:

Twitter Inc.,

Attn: Copyright Agent

795 Folsom Street, Suite 600

San Francisco, CA 94107

Wendet man sich über einen dieser Wege an Twitter, werden zur Bearbeitung der Angelegenheit folgende Informationen gefordert:

  1. Eine physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die rechtlich befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln:
  2. Die Identifizierung des geschützen Werkes, das von dem Verstoß betroffen ist,
  3. Die Identifizierung des verletzenden Materials, das entfernt oder gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, dass wir dieses Material finden können,
  4. Deine Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  5. Eine Erklärung , dass Du mit gutem Gewissen der Auffassung bist, dass das beklagte Material auf unbefugte Weise benutzt wird, die nicht vom Eigentümer des Materials, seinem Vertreter oder dem Gesetz erlaubt ist und
  6. Eine Erklärung, dass alle Informationen in der Klagemeldung richtig sind und, unter Kenntnisnahme der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, dass Du befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln

Sind alle Infos eingereicht, verspricht der Betreiber die Prüfung entsprechender Konten auf die angezeigte Urheberrechtsverletzung und lässt bei Wiederholungstaten den Account sperren.

Twitpic

Wendet man sich an Twitpic um eine Urheberrechtsverletzung zu melden, so verläuft dies ähnlich wie bei Twitter. Allerdings gibt Twitpic nur eine Postadresse in seinen Nutzungsbedingungen an. Ob Anfragen auch über das Kontaktformular beantwortet werden, ist nicht erwähnt. Auch Twitpic fordert die oben genannten Informationen vom sich beschwerenden Nutzer.

Folgende Postadresse gibt Twitpic an:

Attention: Copyright Agent

Twitpic Inc

PO Box 2692

Claremore, OK 74018-2692

ImageShack

Der Sharehoster ImageShack bietet die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden.

Instagram

Bei dem beliebten Instagram-Service läuft die Markierung zu meldender Fotos ähnlich wie bei Google+. Eine Urheberrechtsverletzung kann direkt von der Nutzeransicht aus angezeigt werden. Eine Erläuterung zur Vorgehensweise gibt es hier.

Flickr

Der Bilderdienst Flickr löst die Meldung von Verstößen über ein Webformular, indem die entsprechenden informationen vom Nutzer abgefragt werden.

Verwendung in Blogs oder anderen Websites

Der „Vorteil“ beim Bilderklau durch den Betreiber eines Blogs oder einer kleineren Website ist, dass man in der Regel direkt Kontakt zu der verantwortlichen Person aufnehmen kann und nicht einem Ticketsystem oder Ähnlichem gegenüber steht. Das führt häufig zu einer schnelleren und unkomplizierteren Klärung der Angelegenheit. So sollte man sich nach Möglichkeit direkt an den Autor des entsprechenden Artikels oder die im Impressum angegebene Person wenden und sein Anliegen freundlich aber bestimmt formulieren.

Wenn all das nichts nutzt

In den meisten Fällen lässt sich durch die oben beschriebenen Vorgehensweisen die unzulässige Verwendung eines Fotos beenden. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass ein solcher Prozess manchmal länger dauert als man es sich wünscht und, wie bereits erwähnt, damit einhergeht, als Spielverderber dargestellt zu werden.

Führen die oben genannten Wege nicht zur Unterbindung der Urheberrechtsverletzung(en), muss beim Bilderklau ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dieser führt vernünftigerweise zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der dann eine Fotorechts-Abmahnung formulieren und versenden kann. Damit soll der Verletzer zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen und zum Ausgleich eines entstandenen Schadens (z. B. der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts) bewegt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anstrengung einer Klage.

(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)

86 Gedanken zu „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf einem fremden Instagram-Kanal wurden ohne meine Erlaubnis weit über 20 Bilder von meinem Instagram-Kanal kopiert und letztlich werblich verwendet. Der Kanal scheint dieses Prinzip institutionalisiert zu haben und schmückt sich mit der Aussage „Über 2000 Bilder“. Einer Aufforderung die Bilder zu löschen ist der Kanalbetreiber nicht nachgekommen, Instagram selbst hat irgendwann reagiert nachdem ich säuberlich jedes Bild einzeln mit einem Nachweis auf mein Originalbild gemeldet habe.

    Sehen Sie noch rechtliche Ansprüche die ich hier gegenüber dem (namentlich unbekannten) Kanalbetreiber geltend machen kann? Insbesondere wegen Copyright-Verletzungen aber auch den Rechten am eigenen Bild?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Simon,

      gegen Personen vorzugehen, deren Daten nicht oder nur teilweise vorliegen, ist in der Tat schwierig; hier gibt es häufig nur wenige Möglichkeiten. Ob diese im vorliegenden Fall in Betracht kommen, müsste man sich ansehen. Melde dich für eine Beratung im Einzelfall gerne hier in der Kanzlei: 0228 – 387 560 200 // info@tww.law

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

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  2. Ich war auf einer App zum Chatten namens Knuddels unterwegs. Jemand schrieb mich an und fragte mich, ob ich schon mal gemodelt hätte. Ich verneinte dies, jedoch sagte sie dann, dass ihr Ex-Freund meine Profilbilder hätte und sie später hochladen würde. wir haben danach auf WhatsApp geschrieben und sie hat 2 mal einen Videoanruf gemacht ohne sich zu zeigen. Sie hat gesagt damit sie mir hilft soll ich mich im BH zeigen.

    Antworten
    • Hallo Felina,
      solchen Aufforderungen solltest du in keinem Fall nachkommen, sondern direkt ablehnen/blocken. Die Person selbst kann man ggfs. auch bei Knuddels selbst melden: https://www.knuddels.de/protection/protection-index.html (dort unter „Kontakt). Die Drohung, man habe bereits Bilder die in Kürze hochgeladen werden sollen, wird häufig genutzt um Druck aufzubauen – nur in wenigen Fällen stimmt dies überhaupt. Falls du doch die Gefahr siehst, dass da etwas dran sein könnte, melde du bzw. deine Eltern dich gerne hier in der Kanzlei: info@tww.law // 0228 387 560 200.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten
  3. Guten Abend Herr Tölle,

    ich habe einen Vulkanausbruch in Öl gemalt. Dazu suchte ich eine Vorlage. Ich fand im Internet unter der Rubrik „Chile Vulkanausbruch“ bei Google tolle Fotos. Und eins habe ich als Vorlage verwendet.
    Das Ölgemälde ist toll geworden.
    Nun habe ich Gewissensbisse, ob ich das eventuell gar nicht durfte, von einer fremden Fotografie ein Ölgemälde mit demselben Motiv zu malen.

    Ich hätte sehr gerne Ihren Rat und danke herzlich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Ludwig

    Antworten
  4. Sehr geehrter Herr Tölle,

    ich habe mit Fotos die ich selber gemacht habe eine Ferienwohnung über Booking.com vermietet. Der Eigentümer der Wohnung vermietet jetzt nicht mehr über uns, benutzt aber noch meine 35 Fotos im Netz über Hotel- Mix.de. Das Programm verzweigt dann beim Buchen auf Hotel-Mix.de wiederum zu Booking.com.

    Wie kann ich unterbinden das hier meine Fotos verwendet werden bzw. kann ich wenn die Fotos nicht aus dem Netz genommen werden für die widerrechtliche Nutzung Schadenersatz fordern ?

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Funck,

      grundsätzlich stehen jedem Urheber gegen unberechtigte Nutzungen Dritter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Solche unberechtigten Nutzungen lassen sich daher regelmäßig unterbinden. Hierzu stehen unterschiedlich wirkungsvolle Wege zur Verfügung. Welcher Weg in Ihrem Fall der beste ist, kommt auf unterschiedliche Aspekte an. Melden Sie sich gerne einmal unverbindlich per E-Mail (toelle@tww.law) oder telefonisch (0228 – 387 560 200) bei uns. Unsere Homepage mit weiteren Informationen finden Sie hier: https://tww.law. Gerne können Sie auch uns Ihre Rufnummer hinterlassen, sodass wir uns bei Ihnen melden können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten
  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe diesen Missstand drei Mal an Google gewendet, und keine Antwort erhalten. Ich weiss nicht wer bei Google zuständig ist. Oder ist eine andere Organisation zuständig.

    Betrifft Suchbegriff: «Wandel im Fleisch, Folgen und Formen der Selbstsucht und negativen Emotionen»
    Docplayer.org hat die Kopierversion meiner Webseite kopiert und veröffentlicht und missbraucht sie zu Werbezwecken. Mein Text wird in der Webseite von docplayer.org mehrfach unterbrochen und Reklamen für eine Krankenkasse eingefügt und weiter Reklamen zugefügt. Ferner hat docplayer,org meine Webseite doppelt veröffentlich noch einmal in abgeänderter Form. Meine Webseite enthält 3 Bilder. Meine Bilder werden in Google-Bilder nicht mehr unter meinen Namen, sondern unter docplayer.org angezeigt. Ein Bild wird in Google-Bilder doppelt angezeigt, eines unter meinem Namen und eines unter dopplayer.org. Die in meiner Webseite enthaltenen 3 Bilder sind aus meinem Buch und sind dort urheberrechtlich geschützt. Durch illegale Verwendung meiner Webseite wird meine eigene Webseite im Internet stark beeinträchtigt und falsch platziert. Die Auffindbarkeit meiner Webseite leidet stark.
    Folgender Vermerk habe ich unten in den Webseiten habe ich vor 5 Tagen angebracht.
    Siehe http://www.heilsnot-verlag.ch
    Ich habe vor zwei Wochen folgenden Text in meinen Webseiten eingefügt:
    Die Texte und die Bilder dieser Webseite stammen aus meinem Buch: «Das heilsnotwendige Evangelium Wahrheit, Halbwahrheiten Lügen» und sind dort urheberrechtlich geschützt. Die Webseite und die Bilder dürfen nur für den Eigenbedarf zum Studium kopiert werden. Jegliche Verwendung der Inhalte und den Bildern zu anderen Zwecken bedarf der Genehmigung durch den Heilsnot-Verlag.

    Ich danke Ihnen für Ihren Rat.

    Mit freundlichen Grüssen

    Fritz Ryser

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Ryser,

      bitte melden Sie sich bei Bedarf für eine konkrete Beratung mit den vollständigen Daten Ihres Anliegens bei uns in der Kanzlei: info@tww.law // 0228 387 560 200. Eine kostenfreie Beratung Ihres Einzelfalls können wir an dieser Stelle nicht anbieten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dennis Tölle

      Antworten

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