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UrheberrechtJäger der Erlkönige – eine rechtliche Betrachtung [7]
FotorechtAktionskunst versus Persönlichkeitsrecht [1]
PersönlichkeitsrechtDas Recht am eigenen Bild [359]
FotorechtAuch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache [4]
GrundlagenDer Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen [199]
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Rubrik Top News

Fotorecht
Luftbilder von Bauwerken von Panoramafreiheit gedeckt
Urheberrecht
Plagiatsvorwurf gegen Aufklärungskampagne „One Girl, One Cup“

The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.
Urheberrecht
Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild

Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Medien- und Presserecht
„Blaulicht-Fotografie“ der Feuerwehr zulässig

Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
Fotorecht
Aktionskunst versus Persönlichkeitsrecht

In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
Über den Tellerrand
Berliner Projekt zur Gesichtserkennung „verliert“ Fotos

Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
Fotorecht
Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
Fotorecht
MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden

Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.