Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen.
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Wann das Foto einer rechtmäßig gekauften Fototapete zu berechtigten Abmahnungen führen kann, hat nun das Landgericht Köln entschieden.
Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Auch ohne die Einwilligung der Rocksängerin darf ein Plakat mit der Aufschrift „DIE tina turner STORY“ unter Abbildung einer ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Doppelgängerin zur Werbung verwendet werden.
Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.