Strafrechtliche Ermittlungen gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg eingestellt

Nachdem die Dissertation Karl-Theodor zu Guttenbergs zu Beginn diesen Jahres mehr Aufsehen erregte als wahrscheinlich ursprünglich geplant, wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn nun eingestellt. Das Verfahren wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 Abs. 1 UrhG wurde, mit der Auflage zur Zahlung von 20.000 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe, von der Staatsanwaltschaft Hof eingestellt (§ 153a Strafprozessordnung).

Auch wenn sich laut der Website „GuttenPlag“ mehr als 1.218 Plagiatsfragmente in der Arbeit befanden, kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, lediglich 23 davon seien im Sinne des § 106 UrhG strafrechtlich verwertbar. Relevant waren hierbei nämlich nur solche Stellen, denen auch urheberrechtliche Werkqualität zukommt (mehr zu persönlich geistigen Schöpfungen). Tatsachen und Meinungen gehören beispielsweise nicht dazu.

Da das Urheberrecht primär die wirtschaftlichen Interessen der Urheber schützt, musste geprüft werden, ob wirtschaftliche Nachteile seitens der Urheber bzw. Vorteile seitens zu Guttenberg entstanden sind. Ein wirtschaftlicher Schaden sei bei den Urhebern nur in geringem Maße festzustellen und Guttenberg selbst habe gar keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Dissertation gezogen.

Ebenfalls geprüft und abgelehnt wurden die Vorwürfe der Untreue oder des Betruges zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages oder ein Missbrauch von Titeln durch unberechtigte Führung des Titels „Dr. jur.“.

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hof

(Bild: © pizuttipics – Fotolia.com)

1 Gedanke zu „Strafrechtliche Ermittlungen gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg eingestellt“

  1. Ja wie geil ist das denn. Endlich mal eine gute Nachricht.
    Ob die zuständige Richter und die Staatsamwälte in ihrer unendlichen Dä… eh, Güte begriffen haben, welchen schönen Freifahrtsschein sie uns ausgestellt haben?!?
    Für lächerliche 20.000 geht man straffrei aus. Und vor allem ist dieses Sümmchen doch schon nach nur wenigen Wochen wieder amortisiert. Da beweist sich mal wieder – Lügen, Betrügen und das Stehlen fremden Eigentums ist der Schlüssel zu jeglichem Erfolg. Erstaunlich ist nur, mit welcher Offenheit die deutsche Justiz unter dem Deckmäntelchen der Gerechtigkeit Entwicklungshilfe gibt.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar