Als Joseph Beuys am 11.12.1964 in der Sendung „Die Drehscheibe“ im ZDF auftrat und mit Margarine und Schokolade Kunstwerke zauberte, war ihm sicherlich nicht bewusst, wie viel Aufmerksamkeit diese Aktion knapp 50 Jahre später noch auf sich ziehen würden. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Kunstwerke selbst, sondern um die Fotos, die von der gesamten Aktion der Sendung gemacht wurden.
Der Fotograf Manfred Tischer war derjenige, der die Bilder erstellte. Diese Fotos kaufte das Museum Schloss Moyland auf, um sie im Rahmen ihres Joseph Beuys-Archivs auszustellen. Die Witwe des 1986 verstorbenen Künstlers, Eva Beuys, untersagte dies jedoch mit dem Hinweis auf die fehlende Einwilligung ihrerseits. Da es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kam, zog Eva Beuys, vertreten durch die VG Bild-Kunst vor Gericht. Bereits in erster Instanz (LG Düsseldorf, Urteil vom 29. 9. 2010, Az.: 12 O 255/09) unterlag das Museum dem geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung und musste die Ausstellung der Fotografien einstellen. Damit gab sich das Museum nicht zufrieden.
In zweiter Instanz hatte sich daher das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: I-20 U 171/10) mit dem Streit auseinanderzusetzen.
Es stimmte der Vorinstanz allerdings sowohl in juristischen Details (Fotografien einer solchen künstlerischen Aktion stellen eine Umgestaltung gem. § 23 UrhG dar und nicht eine Vervielfältigung gem. § 16 UrhG), als auch im Ergebnis zu. Ob die Bilder nun also vom Museum ausgestellt werden dürfen, hängt allein von der Einwilligung der Witwe Beuys ab. Bettina Paust, künstlerische Direktorin hat jedoch bereits ihre Bereitschaft angekündigt, den Streit vor das oberste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, zu bringen. Sie sieht in der Entscheidung des Gerichts eine starke Einschränkung für Museen, die Fotografien solcher künstlerischer Aktionen ausstellen wollen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten.
(Bild: © Denis Babenko – Fotolia.com)
Sehr interessanter Artikel, nur ist Joseph Beuys nicht nicht 2008 verstorben, sondern am 23. Januar 1986. Zumindest verstehe ich den Satz „Die Witwe des 2008 verstorbenen Künstlers, Eva Beuys,“ in Ihrem Artikel so.. Meinen Informationen zur Folge ist der Fotograf Manfred Tischer 2008, im Alter von 82 Jahren gestorben….
Vielen Dank für den Hinweis, der Fehler ist korrigiert. Beuys ist natürlich bereits 1986 verstorben.