Nach einem Bericht des Handelsblatts, plant die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine neue Initiative von Gesetzgeber, Kreativen und Interessenvertretern zur Vereinfachung der bestehenden Regelungen des Urheberrechts. Dabei kündigte sie an, entsprechende Vorschläge zur Regelung der Leistungsschutzrechte und verwaisten Werken vorzulegen.
Es solle dabei nicht allein die Rechtsdurchsetzung eine Rolle spielen, sondern vielmehr müsse das Rechtsempfinden der Nutzer und die Verständlichkeit des Urheberrechts gestärkt werden. Vergessen werden darf dabei nicht, dass Kreative wie beispielsweise Autoren, Komponisten, Journalisten und Fotografen von Ihrer Kunst leben müssen.
Auf den Vorwurf der Deutschen Content Alliance, die Ministerin habe keine klare Position zum Urheberrecht, reagierte sie mit der Erklärung, dass es sich um eine laute und zeitweise sehr emotionale Debatte handele. Die Schwierigkeit der Reform liege in dem sehr hohen Schutzniveau und der hohen Regelungsdichte in Deutschland. Eine Lösung, die alle Interessen der digitalen Welt gerecht werde, sei derzeit nicht möglich und daher auch nicht zu erwarten. Insofern bestätigt sie ihre bereits Ende März getätigte Aussage, dass ein „Superreformgesetz“ im Moment nicht denkbar ist.
Unter dem Strich gibt es weiterhin keine neuen konkreten Änderungsvorschläge, sondern nur Erklärungen, warum diese bislang fehlen. Dass es sich bei der Abwägung von Existenzsicherung der Kreativen auf der einen Seite und freier Verfügbarkeit von digitalen Inhalten auf der anderen, um eine durchaus laute und emotionale Debatte handelt, ist verständlich, aber nicht neu. Insofern kann man nur hoffen, dass zumindest die Bundesministerin einen kühlen Kopf bewahrt.
Wir bleiben gespannt, wann und vor allem welche Vorschläge das Ministerium vorlegen wird.
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