Foto-Veröffentlichung: Keine Geldentschädigung für Helene Fischer
Veröffentlichung eines Helene Fischer-Fotos mit Berichterstattung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – dennoch keine Geldentschädigung.
Veröffentlichung eines Helene Fischer-Fotos mit Berichterstattung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – dennoch keine Geldentschädigung.
Nach Hessen möchte nun auch die Polizei NRW Bodycams einsetzen. Eine Pilotstudie startet ab Mai in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und Kreis Siegen.
Ein Fotograf hatte ein Nacktfoto einer 17-Jährigen gemacht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden, ein „Schmerzensgeld“ gibt es allerdings nicht.
Nach Kritik des DMFV: Der geplanten Verordnung für Drohnen wird nur mit Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken.
OLG Hamburg: Online-Buchhändler haften für Persönlichkeitsverletzungen in den von ihm veräußerten Werken. Keine Privilegierung als Buchhändler.
Google ändert seine Bildersuche nun auch in Deutschland. Google zeigt ab sofort nicht nur Thumbnails, sondern alle Bilder in Originalgröße an.
Auch für den AStA der Uni Frankfurt gelten keine Sonderregeln bezüglich der Berichterstattung. Die Anprangerung eines einzelnen Studenten ist unzulässig.
Ist aufgrund vergangener Rechtsgutsverletzungen auch mit künftigen zu rechnen, rechtfertigt dies die Unterlassungsverpflichtung der Anfertigung von Bildnissen.
Ein Lizenzschaden stellt nach Auffassung des FG Sachsen ertragsteuerlich Betriebseinnahme und umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren Schadensersatz dar.
Die Veröffentlichung eines Fotos in einschlägiger Pose durch die taz verletzt die Persönlichkeitsrechte vom AfD-Fraktionsvorsitzenden Höcke nicht.