VGH Baden-Württemberg: Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes; Pressefotograf; Beschlagnahme von Kamera und Speichermedium

Leitsätze des Gerichts:

  1. Soweit nicht im konkreten Fall gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Pressefotograf unzulässige Lichtbilder nicht veröffentlicht (Vermutung der Rechtstreue). Ein generelles Fotografierverbot ist daher grundsätzlich gegenüber einem Pressefotografen nicht gerechtfertigt.
  2. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um einen Einsatz besonders gefährdeter SEK-Beamter geht und im Falle der Enttarnung der eingesetzten Beamten die Funktionsfähigkeit des SEK bedroht ist.
  3. Soweit die Gefahr bekämpft werden soll, dass die Identität von SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff Dritter auf von einem Pressefotografen gefertigte Bildaufnahmen aufgedeckt wird, kann im Einzelfall die (vorübergehende) Beschlagnahme des Speichermediums nach Anfertigung der Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Pressefreiheit gegenüber einem Fotografierverbot das mildere Mittel sein, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht.

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LG Köln: Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis

Leitsätze der Redaktion:

  1. Um Nutzungsrechte an von angestellten Arbeitnehmern hergestellten Fotografien auf den Arbeitgeber zu übertragen, bedarf es nicht zwingend der Schriftlichkeit der Vereinbarung. Die Schriftlichkeit des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages ist für die Kenntnis über Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers ausreichend.
  2. Die alleinige Beauftragung eines Fotografen zur Erstellung digitaler Bewerbungsfotos zur Online-Bewerbung beinhaltet keine konkludente Übertragung von Nutzungsrechten für die Verwendung auf einer Website.

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BGH: Der blaue Engel

Leitsatz des Gerichts:

In der Abbildung eines Doppelgängers, der einer berühmten Person täuschend ähnlich sieht, liegt ein Bildnis dieser Person. Das gleiche gilt, wenn der Eindruck, es handele sich um die berühmte Person, nicht aufgrund einer Ähnlichkeit der Gesichtszüge, sondern auf andere Weise (hier durch Nachstellen einer berühmten Szene mit Marlene Dietrich aus dem Film „Der blaue Engel“) erzeugt wird. Die Abbildung der nachgestellten Szene kann dann nur mit Einwilligung der berühmten Person und nach deren Tod in den folgenden zehn Jahren nur mit Einwilligung der Angehörigen zu Werbezwecken verwendet werden.

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BGH: Marlene Dietrich

Leitsätze des Gerichts:

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen wie das Recht am eigenen Bild und das Namensrecht dienen dem Schutz nicht nur ideeller, sondern auch kommerzieller Interessen der Persönlichkeit. Werden diese vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verwendung des Bildnisses, des Namens oder anderer kennzeichnender Persönlichkeitsmerkmale schuldhaft verletzt, steht dem Träger des Persönlichkeitsrechts unabhängig von der Schwere des Eingriffs ein Schadensersatzanspruch zu.

b) Die vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts bestehen nach dem Tode des Trägers des Persönlichkeitsrechts jedenfalls fort, solange die ideellen Interessen noch geschützt sind. Die entsprechenden Befugnisse gehen auf den Erben des Trägers des Persönlichkeitsrechts über und können von diesem entsprechend dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ausgeübt werden.

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LG Düsseldorf: Verwendung fremder Produktfotos bei eBay

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Verwendung fremder Produktfotos als eigene innerhalb einer eBay-Auktion verletzten das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und Urhebernennung (§ 13 UrhG), wenn keine entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  2. Der Anspruch auf Urhebernennung kann jedoch vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht direkt geltend gemacht werden. Geltend gemacht werden kann lediglich ein bereits bestehender Zahlungsanspruch des Urhebers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.

BVerfG: Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen gegenüber der Bildberichterstattung der Presse

Leitsatz der Redaktion:

Der Persönlichkeitsschutz minderjähriger Kinder von Prominenten ist gleichermaßen hoch anzusetzen wie der von Kindern nicht prominenter Eltern.  Bei einer bewussten Zuwendung der Eltern und des Kindes zur Öffentlichkeit kann dies im Einzelfall anders bewertet werden, jedoch ist die alleinige Anwesenheit bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises als Familienmitglied hierfür nicht ausreichend.

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BVerfG: Verwendung von Bilddarstellungen im Rahmen einer Fotomontage

Leitsatz der Redaktion:

Die abgebildete Person hat ein Recht darauf, dass sein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt wird, wenn dies für Dritte nicht erkennbar ist und ohne Einwilligung des abgebildeten zugänglich gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Manipulation in guter oder verletzender Absicht geschehen ist oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten.

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BGH: Schloß Tegel

Leitsätze des Gerichts:

  1. Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird so bedarf es in der Regel zu deren gewerblicher Verbreitung selbst dann einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers, wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen gestattet hat.
  2. Störer im Sinne des § 1004 BGB ist sowohl derjenige, der die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken anfertigt, ohne hierzu die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, wie auch derjenige, der die Vervielfältigung und gewerbliche Verbreitung solcher Aufnahmen durchführt.

Bundesgerichtshof

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: I ZR 99/73

Verkündet am: 20.09.1974

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