Drohnenverordnung: Kritik des Modellfliegerverbandes wird beachtet

Nachdem das Bundeskabinett die neue Verordnung für die Nutzung von Drohnen beschlossen hat, hat nun der Bundesrat die Einwände des Deutschen Modellflieger-Verbands (DMFV) aufgenommen. Die Länderkammer hat den neuen Regelungen, über die wir bereits berichtet haben, nur mit der Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken.

Kritik: Ursprünglicher Entwurf der Drohnenverordnung bedeutet das Aus für die Modellfliegerei

Die 100 Meter Grenze stelle für viele Modellflieger ein großes Problem dar. So käme die Beschränkung für bestimmte Hobbyflugsparten einem Quasiverbot gleich.

Ausnahme von der 100-Meter Grenze für Modellflieger

Die maximale Flughöhe von 100 Metern sollen Modellflieger auch außerhalb von speziell zertifizierten Flugplätzen überschreiten dürfen. Allerdings nur dann, wenn die Piloten einen „Kenntnisnachweis“ erbringen können oder Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer sind. Ausgenommen von dieser Sonderbestimmung sind allerdings sämtliche Multicopter.

Einwand der Bundeswehr gescheitert

Hiergegen wendete sich jedoch die Bundeswehr angesichts der erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage. Zudem seien Tiefflüge der Bundeswehr über Deutschland mit hohen Risiken verbunden.

Nach Auffassung der Länderkammer habe die Koexistenz zwischen militärischen Jets und Modellflug in der Vergangenheit problemlos funktioniert und werde auch in Zukunft weiter funktionieren. Auch wenn die Jets in den letzten Jahrzehnten noch häufiger und tiefer geflogen sind.

Ausweitung der Verbotszonen

Auch die Regelungen der Verbotszonen bleiben vom Bundesrat nicht unangetastet. Um Kollisionen mit Rettungshubschraubern zu verhindern, soll auch eine Verbotszone in der Nähe von Krankenhäusern eingerichtet werden. Zudem soll über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten nicht mehr geflogen werden dürfen. Flüge über sensiblen Bereichen – wie beispielsweise Bundespräsidialamt, Kanzleramt und weiteren Behörden des Bundes und der Länder – sind nur mit gesonderten Genehmigungen möglich.

Besondere Regelungen für Kameradrohnen

Für Fotografen ist ferner zu beachten, dass mit Drohnen die mehr als 250 Gramm wiegen und/oder optische und akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen, nicht mehr über Wohngrundstücken geflogen werden darf. Zulässig ist ein solcher Überflug nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Grundstückbesitzers. Denn alleine eine zu befürchtende Videoaufnahme kann einen Unterlassungsanspruch begründen.

Neben den Änderungen durch die Drohnenverordnung haben Piloten von Kameradrohnen insbesondere die Vorschriften im Bereich des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts oder des Datenschutzrechts zu beachten.

Drohnenverordnung muss alle 2 Jahre überprüft werden

Eine weitere Änderung liegt darin, dass die Verordnung selbst alle zwei Jahre überprüft werden muss. So soll sichergestellt werden, dass sie sich stets angemessen an dem aktuellen technischen Entwicklungsstand orientiert.

Alle Änderungen durch die Länderkammer sind zustimmungspflichtig. So können die Bestimmungen erst in Kraft treten, wenn das Bundesverkehrsministerium sie in den Entwurf eingearbeitet hat.

Der Deutsche Modellflieger-Verband begrüßt die Änderungen. Nachdem der Verband nach dem Beschluss vom 18.01.2017 bereits das Aus für den Sport sah, sei nun die Erleichterung groß. Die Zukunft des Sports in Deutschland sei gesichert. Denn die Änderungen der Länderkammer schaffen eine sinnvolle Balance zwischen Sicherheitsinteresse und dem Interesse hunderttausender Modellflieger.

[Update 4. Mai 2017] Eine interaktive Karte soll Drohnenpiloten über Flugdetails informieren

Das Hamburger Unternehmen FlyNex hat nach der nun in Kraft getretenen Drohnenverordnung eine frei zugängliche Karte mit dem Namen „map2fly“ entwickelt. Diese ist für Drohnenpiloten in ganz Deutschland kostenlos und zeigt, welche Auflagen für die individuelle Drohnennutzung im Flugraum gelten.

Es werden sowohl alle zu beachtenden Lufträume als auch Hindernisse angezeigt. Dazu zählen auch Flugverbotszonen wie Hubschrauberlandeplätze, Krankenhäuser und Kraftwerke.

Durch einen einfachen Rechtsklick auf eine interaktive Karte bekommt der Nutzer alle für ihn relevanten Informationen angezeigt. Auch auf die benötigten Genehmigungen wird individuell – je nach Drohnenmodell – hingewiesen.

Die Karte von Map2fly soll es vor allem auch Drohnenpiloten ohne vertiefte Rechtskenntnisse ermöglichen, schnell und unkompliziert ihre Drohne in die Luft zu lassen und dabei trotzdem alle rechtlichen Regelungen zu beachten. Auf diesem Weg können Flugverbotszonen ausreichend beachtet und die Sicherheit in der Luft erhöht werden. Schlichtweg ein Gewinn für die Drohnenpiloten und auch die öffentliche Ordnung.

[Update Ende]

(Bild: © Riko Best – Fotolia.com)

2 Gedanken zu „Drohnenverordnung: Kritik des Modellfliegerverbandes wird beachtet“

  1. Danke für diesen Artikel. Die Nachfrage für Drohnenfotografie steigt … auch im privaten Bereich wie Hochzeiten … jetzt stellt sich mir die Frage, ob Fotografen die dies anbeiten eine audrückliche Einwilligung von Pfarrern und Inhabern von Wirtshäusern/Restaurants und co einholen müssen

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