Geldentschädigung für ungenehmigte Foto-Veröffentlichung einer Striptease-Tänzerin
Das OLG Dresden bestätigt eine zugesprochene Geldentschädigung für die ungenehmigte Veröffentlichung von „oben-ohne“-Fotos einer Striptease-Tänzerin.
Das OLG Dresden bestätigt eine zugesprochene Geldentschädigung für die ungenehmigte Veröffentlichung von „oben-ohne“-Fotos einer Striptease-Tänzerin.
OLG Frankfurt am Main untersagt die Bildberichterstattung über prominente Turnierteilnehmer, soweit es bei dem Bericht nicht um die Sportveranstaltung geht.
Missachtung von Creative Commons Lizenzbedingungen: Das Fehlen eines geforderten Wikimedia-Links führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Thema „Dashcam“ – Aufzeichnungen sind zu Beweiszwecken zulässig. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt ein Street Photography Foto als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an.
Nachdem Google 2010 seine Street-View-Autos stoppte, kehren sie nun zurück. Allerdings nur, um Google Maps ein Update zu verpassen.
Anstatt der erstinstanzlich zugesprochenen 20.000 € Schmerzensgeld für die Veröffentlichung eines Intimfotos, reduzierte das OLG Hamm den Betrag auf 7.000 €.
AG München: Die für die örtliche Zuständigkeit (§ 104a UrhG) vorausgesetzte gewerbliche Tätigkeit verlangt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Privatem Fotografen wurde die Veröffentlichung von Fotos von gemeinfreien Bildern auf Wikimedia untersagt. Nun geht der Streit bis zum BGH.
VG Göttingen: „Knöllchen-Horst“ darf als unbeteiligter Dritter fremde Verkehrsverstöße nicht mehr mit seinen Dashcams im Auto filmen.